Mietstreit nach angebohrter Wasserleitung

Ich habe letzte Woche beim Einzug in eine neue Wohnung beim Anbringen der Hängeschränke für die Küche eine Wasserleitung angebohrt. Nun handelt es sich bei meiner neuen Wohnung um einen Altbau, das Wasserleitungen dort nicht immer notwendigerweise der Norm entsprechen ist mir bewusst. Allerdings befinden sich bei mir die Leitungen bei einer Deckenhöhe von 2,50m ziemlich genau auf 1,90m quer durch den Raum. Und auch alle Leitungen untereinander, Warmwasser, Kaltwasser und Heizung.

Nun hab ich die Leitung angebohrt und das Wasser begann zu spritzen. Ich lief zum Hauptwasserhahn der Wohnung, um dort mit erschrecken festzustellen, dass dieser nicht funktionstüchtig ist. Also rief ich den Hausverwalter an um zu fragen wo der Zentrale Abstellhahn für das Haus ist. Anstatt auf meine Frage zu antworten wollte dieser allerdings, das ich mich ihm gegenüber am Telefon rechtfertige wie dass alles denn passieren konnte. Und das während ich mit einer Hand telefonierte und mit dem Daumen der anderen Hand das Loch abdichtete. Einer meiner zukünftigen Mitbewohner konnte sich dann zum Glück doch erinnern wo der Haupthahn ist. Die Tür zu diesem befindet sich im Keller und war verschlossen. Ich hatte also keine andere Wahl als mein Telefonat zu unterbrechen und die Tür einzutreten um den Haupthahn für das ganze Haus abzudrehen.

Das Problem hätte innerhalb kürzester Zeit gelöst werden können, aber nun habe ich:

Kaputte Wasserleitung in der Küche (Mittlerweile durch den Notdienst) repariert. Die Mieter unter mir haben einen Wasserschaden in ihrer Küche, da das Wasser durch die Wand geflossen ist und dort das gesamte Laminat aufquoll. Einen defekten Haupthahn in meiner Wohnung, der aber am nächsten Tag durch einen vom Hausverwalter geholten Installateur ausgetauscht wurde. (Dies geschah ohne meine Anwesenheit) Und eine beschädigte Kellertür da ich diese eintreten musste.

Der Vermieter verlangt jetzt natürlich von mir das ich für den gesamten Schaden hafte. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher dass ich dafür nicht vollständig haftbar gemacht werden kann, denn hätte der Haupthahn in meiner Wohnung funktioniert, dann hätten dadurch alle anderen Schäden vermieden werden können. Und ich bin mir auch ziemlich sicher dass der Haupthahn des Hauses nicht hinter verschlossenen Türen sein darf, wenn der Vermieter / Hausverwalter der einzige mit Schlüssel ist. Zum Glück habe ich nachdem das Wasser abgestellt war von allem Fotos gemacht. Im Laufe der Woche habe ich auch noch einen Termin beim Mieterbund um mich dort dementsprechend beraten zu lassen. Aber der Vermieter macht jetzt natürlich Druck das alles schnell, und am besten von mir, bezahlt wird.

Ich möchte nun gerne von euch wissen innerhalb welcher rechtlichen Möglichkeiten ich mich hier argumentativ gegenüber meinem Vermieter / Hausverwalter bewegen kann ?

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Mieter wollte auf einmal Mietminderung und fristlose Kündigung wegen einer Badsanierung. Rechtens?

Hallo, ich bin Vermieter eines Mehrfamilienhauses. Eine Mieterin meldete vor zwei Wochen Brüche an den Fliesenfugen im Badezimmer. Schnell am nächsten Werktag habe ich einen Betrieb für die Fliesenlegung beauftragt und ihn darum gebeten, zu schauen, ob der Untergrund in Ordnung ist, weil die Fliesen erst vor einem Jahr gelegt wurden.

Mit der Mieterin sprach ich auch den Beginn der Arbeiten ab, möglichst wenn sie auf Geschäftsreise ist, sowie die Farbe und Form der Fliesen.

Die Handwerker stellten fest, dass der Untergrund und auch zwei von insgesamt fünf Holz-Balken durch Feuchte beschädigt sind und dass der vorige Betrieb ohne diese Prüfung Fliesen auf Fliesen gelegt hat.

Die Mieterin wurde während ihrer Geschäftsreise am ersten Tag informiert. Die Handwerker meinten aber auch, dass durch neue Balken und Osb-Platten ein neuer stabiler Untergrund geschaffen werden kann. Zum Glück ist das ca 8qm grosse Badezimmer von drei tragfähigen Mauern umgeben, so dass die Arbeit innerhalb von vier Werktagen erledigt werden kann, inklusive der Verlegung neuer Bodenfliesen. Ich gab sofort den Auftrag und liess auch die Badewanne erneuern.

Das Blöde war, dass sie zwei Nächte woanders übernachten musste. Dabei habe ich ihr Übernachtungen und/oder Nutzung der sanitären Einrichtungen in der Wohnung eines Verwandten von mir angeboten. Die Wohnung liegt in der gleichen Etage und ist neu renoviert. Der Verwandte ist derzeit nicht vor Ort, und gab mir vor seiner langen Reise einen Schlüssel und per Telefon auch die Erlaubnis dazu.

Jedenfalls rief mich die Mieterin einen Tag später, wo ich sie über die bevorstehenden Reparaturen informierte an und schlug eine Mietminderung und eine fristlose Kündigung vor. Ich lehnte beides ab und wies sie auch auf das "Geben und Nehmen"-Prinzip hin. Bei Schäden habe ich sie nie warten lassen und habe mich sehr viel um die Erweiterung der häuslichen Ausstattung gekümmert, z.B. Kellersanierung, Türsprechanlage und auch die Gestaltung des Treppenhauses, obwohl mich niemand darum gebeten hatte.

Sie ist wieder zurück in ihrer Wohnung und hat ein nagelneues, fast schon kernsaniertes Badezimmer. Das ganze hat tatsächlich vier Werktage gedauert, und habe jeden Tag Fotos von der Sanierung bekommen. Da wurde wirklich viel gemacht.

Bei aller Korrektheit habe ich doch einiges an "Rachegedanken" wegen der Undankbarkeit. Zu ihrem Einzug bekam sie auch eine Küche und schlug sogar selbst eine erhöhte Miete vor. Die Küche baute ich bis zur Schlüsselübergabe mit allem Schweiß ein und verlangte keine höhere Miete.

Irgendwo will ich jetzt ihre Miete erhöhen. Sie wohnt seit acht Monaten in dieser Wohnung. Kann ich die Miete jetzt erhöhen oder muss ich warten, bis sie 12 Monate gewohnt hat?

Danke

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