Charly, 47, studierter Lehrer, erhält seit einigen Jahren Hartz 4. Nun ist vor einigen Monaten seine beste Bekannte über 600 km weit weg gezogen. Die Langeweile hat er mit Bemühungen um Arbeit tot geschlagen. Und er hatte Erfolg: Seit diesem Kalenderjahr hat er wenige Nachhilfeschüler (selbstständig).
Ein Freund lebt seit Jahren von Nachhilfe (ohne ALG II). Er schenkt seinen Schülern zu Weihnachten jedem ein Buch, dass zu den Schulthemen passt (zum Beispiel ein Lösungsheft, eine Aufgabensammlung, ...). Zu den Sommerferien gibt es auch ein Buch, diesmal zu den privaten Interessen des Kindes. Und dann wechselt er: In einem Jahr geht es mit allen Schülern in die Eisdiele, im anderen Jahr gibt es ein Grillfest im Wald für die Schüler, die Eltern und die Geschwister. Die Kosten verrechnet er als Werbeausgaben, zieht sie also von den Einnahmen ab.
Kann dies der selbstständige ALG II-Empfänger ebenso tun? (EKS, B6)