Ist man nach der Verjährung immer noch strafbar?

Zu aller erstmal: Ich stelle die Frage jetzt zum zweiten Mal, weil ich mich bei der ersten Frage wohl nicht richtig ausgedrückt habe. Trotzdem muss ich nochmal betonen, dass es sich hier rein um ein Tagtraum handelt und man darf doch mal fragen können, wenn es einen interessiert. Ich rede einfach mal in der dritten Person. Also es wurde eine Straftat begangen, bei der eine Menge Geld erbeutet wurde. Wenn ich an Straftat denke, fällt mur zu erst ein Bankraub ein. Also gehen wir mal davon aus bei einem Bankraub, bei dem niemandem etwas passiert ist, keine Toten und keine Verletzten und auch kein Gebrauch von Waffen sondern einfach nur ein normaler Tresoraufbruch. Das ist die Situation. Was dann mit dem Geld passiert ist folgendes:  Es wird von all dem Geld eine Investition getätigt, sagen wir einfach mal eine Immobilie. So, und nun wirft diese Immobilie monatlich durch die Mieteinnahmen Geld ab. Jetzt kommt der eigentliche Punkt. Wann ist die Straftat, also der Diebstahl des Geldes (geht man von Diebstahl oder Raub aus?) verjährt oder verjährt die gar nicht, weil man ja jeden Monat daraus Geld verdient und man bleibt strafbar, und wie schaut das dann mit der immobilie aus. Würde die, rein theoretisch, trotz Verjährung beschlagnahmt werden?

Es kam auf, dass es sich um Geldwäsche handeln könnte, aber das würde ich jetzt außen vorlassen und davon ausgehen, dass immer Steuern gezahlt wurden.

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