Hallo liebe Community!
Ich habe in Österreich meinen Wohnsitz gemeldet und bin über etwas drübergestolpert. Meldepflicht besteht ja schließlich innerhalb von 3 Tagen ab "beziehen" der Unterkunft. Wie genau definiert sich denn dieses beziehen?
Sachverhalt ist folgender:
Wir haben eine Wohnung vor ca. einem Monat gemietet, diese Stück für Stück an den Wochenenden eingerichtet und würden jetzt dann die Wohnung "beziehen". Aus beruflichen Gründen konnten wir nicht mit Mietbeginn den neuen Hauptwohnsitz melden. Die Maklerin hat uns damals zugesichert, dass es kein Problem ist, einen Wohnsitz erst später zu melden.
Kann es nun sein, dass uns die Meldebehörde Probleme macht? Schließlich ist auf dem Meldezettel das Datum unseres Mietbeginns vermerkt, wir haben jedoch die Wohnungs erst jetzt "bezogen" und wären somit in der Frist.
Danke!