An die Frauen: In welchem Land habt ihr aufdringliche Männer erlebt?

Hallo,

An die Frauen: In welchem Land bzw. welchen Ländern habt ihr aufdringliche Männer erlebt?

Es sind nicht immer die jeweiligen Landsmänner gemeint. Hier geht es um persönliche Erfahrungen. Es soll weder verallgemeinernd noch diskriminierend sein!

  • Am schlimmsten fand ich es auf Sri Lanka. Da wurde man ständig angemacht und hat sich beobachtet gefühlt. Mit der weißen Haut haben die Männer einen angeguckt, als wäre man ein Star oder ein Alien. Ich war zu der Zeit 16 und war dort mit meiner Mutter und ihrem Partner. Am Pool hat z.B. ein Typ die ganze Zeit Fotos von mir im Bikini gemacht oder fremde Typen wollten, dass ich bei ihnen ins Auto steige. Meiner Mutter haben die sogar an den A** gefasst.
  • In arabischen Ländern wie Ägypten und Marokko war es nicht so schlimm wie erwartet. In Ägypten hat einer immer versucht, meinen Freund wegzuschicken und wollte mit mir alleine sein. Manche haben auffällig auf den A** gestarrt. Ansonsten war da nichts. Flirtversuche oder sowas fand ich nicht so schlimm. Das kann man eh nicht ernst nehmen.
  • In Deutschland und in anderen Ländern in Europa habe ich leider auch oft aufdringliche Typen erlebt. Man wurde extrem angestarrt, verfolgt und teilweise angefasst. Das waren meistens Flüchtlinge afrikanischer, norfafrikanischer und arabischer Herkunft. Bei europäischen Männern habe ich vorwiegend negative Erfahrungen mit Besoffenen gehabt, vor allem Deutsche und Engländer.

LG!

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Was haltet ihr vom Verstümmelungsparagraphen § 1631d BGB?

Was haltet ihr von dem Verstümmelungsparagraphen? Ist es nicht völlig krank, dass es legal ist Kinder vorsätzlich zu verstümmeln?

Betroffene können sich nicht wehren, müssen aber das ganze restliche Leben damit leben. Ich rede nicht von medizinisch notwendigen Eingriffen, sondern weil es den Eltern gefällt das Kind zu verstümmeln.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
Völlig krank - sollte abgeschafft & unter Strafe gestellt werden 78%
Es ist das Recht der Eltern ihre Kinder zu verstümmeln 15%
Mir egal, ich hätte nichts dagegen verstümmelt zu werden/sein 3%
Gut - Kinder sollen verstümmelt werden 3%
Geht so, mich betrifft es ja nicht 1%
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