Beobachtung durch Kollegen?

Hallo zusammen,

einem Kollegen wurde vom Vorgesetzten und Personaler in Personalunion mitgeteilt, dass dieser eine "Detailverliebtheit" und entsprechend "zu langsames Arbeiten" beobachten würde.

Der Vorgesetzte kann jedoch die Arbeitsweise und das Zeitmanagement seiner Mitarbeiter nicht selbst beobachten, da er die meiste Zeit im Homeoffice ist und ansonsten ein eigenes Büro hat. Insbesondere sollte bzw. könnte es ihm auch gleichgültig sein, da es im Unternehmen nur Vertrauensarbeitszeit gibt, Überstunden nicht erfasst werden und der Mitarbeiter seinen arbeitsvertraglichen Pflichten vollumfänglich nachkommt.

Der Kollege bat seinen Vorgesetzten nun um ein Beispiel, wozu dieser jedoch keines parat hatte. Daher bat er ihn daraufhin darum, ihm dies direkt mitzuteilen, sollte der Vorgesetzte eine solche Situation erneut wahrnehmen - man möchte sich ja verbessern.

Der Vorgesetzte willigte nicht nur ein sondern kündigte auch an, drei weitere Kollegen mit der Beobachtung zu betrauen. Von diesen ist mindestens einer immer mit dem Kollegen im gleichen Büro, was so zu einer Dauerbeobachtung führen würde. Derzeit ist nicht klar, ob diese Aktion bereits angestoßen wurde, jedoch ist das Vertrauen des Kollegen in seinen Arbeitgeber schwer erschüttert.

Die Frage ist nun, ob dieser Sachverhalt nicht mindestens gegen die Menschenwürde verstößt, wenn nicht sogar gegen die DSGVO.

Ich danke euch für eure Einschätzung.

Und was würdet ihr dem Kollegen raten?

Viele Grüße Anita

Arbeitsrecht, Betriebsrat, Menschenwürde, Qualitätsmanagement, Überwachung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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