Wer haftet, wenn durch Sturm Dachziegel in das Fenster fällt und Kleiderschrank zerstört?
Hallo,
nachdem es am Wochenende extrem gestürmt hat, wurde das Dach unseres Nachbarn in einer Altbauwohnung vollständig beschädigt und abgedeckt. Infolgedessen haben sich Dachziegel gelöst, welche durch unsere Balkonfenster geflogen sind und unseren Kleiderschrank vollständig zerstört hat. Wir leben in Berlin in einer Altbauwohnung im Dachgeschoss und sind Mieter. Die Vermieterin ist eine Privatperson. Die Hausverwaltung kümmert sich, um den Schaden am Dach und um die Fenster. Die Hausverwaltung sagte uns, dass die Gebäudehaftpflichtversicherung nicht für den Schaden an unseren Kleiderschrank aufkommen wird, sondern unsere Hausratsversicherung. Leider besitzen wir keine Hausratsversicherung.
Meine Frage wäre. Stimmt das? Haftet die Hausverwaltung nicht mit der Gebäudehaftpflichtversicherung, wenn Dachziegel Eigentum von Vermietern beschädigt? Ich habe schon oft das Beispiel gelesen:
" Schäden am Eigentum Dritter: Fällt beispielsweise ein Dachziegel vom betreffenden Gebäude, wodurch das Auto eines Dritten beschädigt wird, kommt die Gebäudehaftpflichtversicherung für die Kosten der Reparatur auf."
Wäre das nicht ein ähnlicher Fall?
Vielen Dank für die Hilfe.