Also, wenn ich nachts vielleicht ein wenig abseits der Hauptstraße jemanden hinter einem Busch auflauern würde und im richtigen Moment herausspringe und "Buh!" mache. Was, wenn derjenige eine Herzattacke bekommt? Oder stellt euch mal vor ich würde nachts immer als vermummte Gestalt durch die Straßen laufen (Haha). Damit würde ich doch Angst und Schrecken verursachen. Aber das kann mir doch keiner verbieten. Falls mich jemand erwischt, sag ich einfach, dass ich spazieren war ;). Vielleicht kann ich die Frage ja auch ausweiten: Kann man für durchgeknalltes Verhalten in der Öffentlichkeit, das eig. niemandem wehtut und, das nur durch Intoleranz anderer verpönnt ist, bestraft werden?
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