Dürfen andere einen als Straftäter bezeichnen, obwohl die Strafe bereits getilgt ist?

Hi, in meinem Wohnviertel wohnt jemand mit dem ich ab und zu quatsche. Dieser Typ, 28 Jahre, hat zu mir gesagt, dass er ein großes Problem hat. Und zwar folgendes: Der Typ hat im Juni 2006 eine Straftat begangen, genauer gesagt, er hat sich kinderpornografische Dateien runtergeladen damals. Er hat das laut seinen Angaben damals nur aus "Neugierde" gemacht.

Jedenfalls, im Januar 2007 bekam er deswegen eine Hausdurchsuchung von der Kripo. PC wurde beschlagnahmt und es wurden 2 strafbare Bilder gefunden darauf. Im Juli 2007 ist er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden deswegen. (ca. 550 Euro Geldstrafe)

Da er in einem Mehrparteienhaus wohnt, hat eine neugierige Nachbarin diese Hausdurchsuchung mitverfolgt damals und hat das im Wohnviertel rumerzählt.

Das Problem von diesem Typ (er ist kein Freund von mir, aber ich will ihm trotzdem irgendwie da helfen) ist jetzt, dass er von 2 männlichen Personen im Wohnviertel immer wieder als "Kinderschänder" und "Kinderfi--er" beschimpft wird, wenn er spazieren geht. Laut seiner Aussage kam die Strafe damals garnicht ins Führungszeugnis, sondern lediglich in das "Bundeszentralregister". Und seit letztem Jahr ist auch in diesem Register kein Eintrag mehr, weil die Strafe daraus gelöscht wurde.

Kann dieser Typ diese 2 Personen anzeigen, die ihm seit Jahren (!!) immer wieder als "Kinderfi--er" etc. bezeichnen? Ich finde es nicht ok, was er getan hat damals, aber was die 2 Personen da abziehen ist auch total daneben find ich.

Oder habt ihr sonst einen Rat, was diesem Typ helfen könnte?? Danke und LG

Mobbing, Polizei, Recht, Gesellschaft, Jura, Soziologie, Strafe, Strafrecht, Straftat
kann ein Beamter mein Handy beschlagnahmen, ohne dass ich jegliche Verbindung zu der Straftt habe?

Mein Freund nutz ein Handy, welches mir gehört, ich bezahle und dessen Vertrag ich abgeschlossen habe. Gestern Nacht wurde er wegen Beihilfe, während einer Straftat festgenommen und musste vorerst in einen Haftraum auf dem Polizeirevier. Vor Einsperren in den Haftraum, wurde er durchsucht und gefragt wo sein Handy sei. Er Erklärte, dass es sich die ganze Nacht über bei mir befand und mit der Tat nicht in Verbindung stehte. Nachdem ich über die Festnahme informiert wurde und am Morgen auf dem Revier eintraf, wurde ich aufgefordert dem Beamten das Handy auszuhändigen, welches sich nach Angaben meines Freundes bei mir im Auto befindet. Sollte ich das nicht tun, würde er mir meinen Autoschlüssel beschlagnahmen (das Auto in dem er sich befand und ich nutze, gehört jedoch meiner Mutter), um das Telefon sicher zustellen und betonte mehrmals, dass er das dürfe. Auch ich erklärte dem Beamten zum wiederholten Mal, dass es sich hierbei um mein Telefon handelt und sich während der Tatnacht stehts bei mir befand. Während der Tat war ich mit einer Freundin im Rasthof, was sicherlich durch Zeugen sowie Videoaufzeichnungen nachgewiesen werden kann. Zudem haben, weder ich, noch mein Handy, jegliche Verbindung zur Tat. Mir wurde versichert, ich würde mein Telefon sicher und schnell wieder bekommen, vielleicht schon am nächsten Tag. Nun wurde das Handy, nach Aussage der Beamten, von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, damit diese prüft, ob es als brauchbares Beweismittel benutzt werden kann. Ob ich das Handy überhaupt wieder bekomme, sei nun fraglich. Die Telefone der Mittäter wurden, durch eine Durchsuchung, während der Festnahme in deren Hosen- bzw. Jackentaschen gefunden und ebenfalls beschlagnahmt, da diese unter dringendem Verdacht standen, mit dem Tathergang in Verbindung zu stehen, indem sie schätzungsweise für Absprachen gedient haben oder für einen reibungslosen Ablauf sorgen sollten. Hat der Beamte das Recht, mein Handy zu beschlagnahmen, trotz dass ich, weder mit der Tat, noch mit dem Tatort irgendeine Verbindung aufweise? Darf er, trotz das mein Telefon die ganze Nacht bei mir war, mir gegenüber Drohungen ausprechen (wie die Beschlagnahmung meiner Schlüssel), bis ich gezwungem bin, ihm dieses auszuhändigen? Hat er das Recht, mich zur Geschädigten zu machen, indem er mein Handy unter Beschlag nimmt, und mir versichert es wieder zu erhalten, ich jedoch auf meinen Vertragskosten sitzen bleib ohne auch nur die kleinste Schuld an der Tat zu tragen???

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Fälle erlebt, vllt sogar juristische Kenntnisse, und kann mir weiterhelfen? ich bin über jeden Beitrag dankbar!! Welche Möglichkeiten oder Rechte hab ich nun und was ist der schnellst mögliche Weg mein Handy wieder zu bekommen? Da ich beruflich Abhängig von meinem Telefon bin, müsste ich es so schnell wie möglich, am bestem sofort irgendwie zurück holen...

P.S.: Wegen dem WE konnte ich leider keine Anwaltskanzlei aufsuchen und hoffe hier nun auf hilfe

Danke im Vorraus!!

Handy, Polizei, Gericht, Jura, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, Straftat, Beschlagnahmung, Beweismittel

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