Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Vorfeld eine kurze Frage. Wenn die Nachbarin über einen längeren Zeitraum unerlaubt unseren Strom genutzt hat, handelt es sich hierbei um eine Straftat (Stromdiebstahl), richtig? Meine Frage lautet: Da es sich um einen zivilrechtlichen Fall handelt, welche Rechtsschutzversicherung greift in diesem Fall – die Mietrechtsschutz- oder die Privatrechtsschutzversicherung?
Ich denke mal, die Privatrechtschutz, wegen des Zivilrechts (Strafrecht)