Hallo, ich habe folgendes Problem. Ein Bekannter hat an meinem Auto einen Kratzer verursacht. Also hat er seine Haftpflichtversicherung verständigt und ich bin zur Werkstatt gefahren und habe den Schaden schätzen lassen und auch gleich gesagt, die sollen den dann reparieren. Dazu wurde auch ein Auftrag gefertigt, den ich unterschrieben habe. Gemäß Werkstatt würden sie sich dann melden, sobald sie die Freigabe der Versicherung haben und würden mir dann einen Termin geben.
Jetzt hat sich die Versicherung bei mir gemeldet und gesagt, dass sie nicht zahlen (die Erklärung warum, lasse ich hier jetzt mal weg). Bisher hat die Werkstatt noch keine Arbeitsleistung erbracht (Außer den Kostenvoranschlag), keine Teile bestellt und auch das Fahrzeug habe ich erstmal wieder mitgenommen. Da ich die nicht unerheblichen Kosten nicht selbst tragen möchte, habe ich den Auftrag telefonisch erstmal storniert. Die Empfangsdame war zwar nicht begeistert, hat aber gesagt, dass es ok ist. (Mein Auto muss noch wegen einer anderen Garantiereparatur zu der Werkstatt)
Soll ich mich auf diese mündliche Zusage verlassen oder das ganze vlt. nochmal schriftlich aufsetzen? Hätte die Werkstatt hier die Möglichkeit auf die Reparatur zu bestehen oder habe ich evt. ein generelles Rücktrittsrecht, da der Auftrag auch noch keine 14 Tage her ist?