Sami, seit neuestem Einzelunternehmer, Jährlicher Umsatz nicht höher als 12000€ Gewinn 10% Onlinehandel in Österreich.
Meine Frage ist im Prinzip relativ einfach, ich lese überall, wobei ich seit Tagen recherchiere, dass jedes Unternehmen zum führen eines Kassenbuches verpflichtet ist, welches Bareinnahmen sowie Barausgaben vollzieht, nirgends jedoch finde ich, ob dies entfällt wenn man eben nicht mit Bargeld hantiert, sprich; da es immer wieder betont wird, "jedes Unternehmen welches BAR ein und ausgaben hat".
Ich handel online und das geld bewegt sich lediglich von den konten meiner Kunden zu meinem konto.
Gibt es da eine explizite befreiung, denn obwohl ich eine Kassenbuchführung ohnehin machen möchte, erschließt es sich mir nicht warum das Finanzamt sagt ich muss, es aber überall heißt Nur BARGELD.
Nebenbei bemerkt vertraue ich dem Finanzamt deshalb nicht weil die Dame älter zu sein scheint als es das Gesetz erlaubt und genauso wenig Entgegenkommen und Verständnis beweißt, womit ich nämlich nicht alledie im Finanzamt arbeiten schlecht reden möchte, erst recht nicht Das Finanzamt selbst.
Wobei die Erfahrung tausender Menschen nicht trügen kann aber ich komm vom Thema ab.