Etsy - Gewerbeanmeldung nach 410€?

Ich würde gerne bei Etsy einen Shop eröffnen und etwas aus meinen Hobby-Kreationen anbieten. Beispielsweise Gestricktes oder Schmuck wie Armbänder. Ich habe mich nun etwas durch die Sache mit der Gewerbeanmeldung gelesen und habe zu folgenden Regelungen Fragen:

a) Wenn man nicht mehr als 410€ im Jahr verdient, muss man kein Gewerbe anmelden.

b) Man kann das Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Wochen anmelden.

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Frage 1: Gilt die 410€-Grenze für Umsatz oder Gewinn?

Frage 2: Ich möchte wirklich nichts professionelles aufbauen und hohe Gewinne erzielen, sondern nur hin und wieder ein paar Dinge aus meinem Hobby anbieten und anderen eine Freude bereiten. Daher kann es gut sein, dass ich unter der 410€-Grenze bleibe. Angenommen ich bleibe 2 Jahre unter dieser Grenze, verkaufe aber dann ab dem dritten Jahr mehr. Dann sind die 60 Wochen seit Start des Shops schon vorbei. Muss ich den Shop dann schließen und einen neuen erstellen, nachdem ich das Gewerbe angemeldet habe?

Frage 3: Gilt die 410€-Grenze nur für dieses Gewerbe oder allgemein für jeglichen selbstständigen Verdienst? Also wenn ich beispielsweise später ein anderes Gewerbe anmelde, aus einer komplett anderen Kategorie (sagen wir mal eine IT Firma). Gilt die 410€-Grenze für meinen Hobby-Shop immernoch?

Online-Shop, Steuererklärung, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuerrecht, Etsy
Wie genau prüft das Finanzamt (Betriebsprüfung, Buchhaltung)?

Seit einigen Tagen mache ich mir Sorgen und leide unter schlaflosen Nächten... Vermutlich bekomme ich auch jetzt die moralische Keule ab und habe sie sicher auch verdient. Thema Buchhaltung.

Seit April diesen Jahres (also seit knapp 7 1/2 Monaten) habe ich ein angemeldetes Einzelunternehmen und verkaufe im Online- und Einzelhandel hochpreisige Waren. VK ca. 1.500€ pro Artikel (EK ~ 1.300€). Insgesamt habe ich ca. 100 Artikel von April bis Juni verkauft (dabei die letzten Monate gar nichts aufgrund des Virus = keine Nachlieferungen).

Einen Steuerberater kann ich mir leider nicht leisten. Trotzdem muss ich natürlich meine Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldungen machen, was ich bis jetzt leider komplett versäumt habe. Das Finanzamt weiß aber natürlich aufgrund der Gewerbeanmeldung und dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von mir bescheid (auch von dem voraussichtlichen Jahresumsatz von ca. 150.000€) Wann ist mit einer Betriebsprüfung zu rechnen?

Nach internen Zählungen und Vergleich der Eingangs- und Ausgangsrechnungen fiel auf, dass ich für 8 der insgesamt verkauften Artikel keine Rechnungen geschrieben habe (Barzahlung, Abholung, Eingangsrechnungen vom Lieferanten vorhanden aber kein dazugehöriger Ausgang = Steuerhinterziehung?). Asche auf mein Haupt. An wen und wann verkauft worden ist, weiß ich leider gar nicht mehr.

Nächste Untat: Viele Kunden zahlten bar bei Abholung. Dieses Bargeld wurde gesammelt und irgendwann eingezahlt. Nun ist mir für die nachträglichen Buchungen gar nicht mehr ersichtlich, wann, welche Zahlungen von wem, zu welcher Rechnung bar eingingen und wann ich diese eingezahlt habe. Ganz ehrlich: Glaubt ihr, das Finanzamt reißt mir den Kopf ab (oder merkt es überhaupt), wenn ich einfach am Rechnungsdatum Bank an Forderungen buche? Oder muss es wirklich genau zu dem Datum sein, an dem das Geld laut Kontoauszug einging?

Und noch ein Problem: Ich habe ein PayPal-Konto, über das häufig bezahlt worden ist. Bei den Buchungen habe ich immer das gleiche Konto verwendet (PayPal = Standard-Bankkonto). Vermutlich ist dies auch falsch und ich muss ein extra Buchungskonto für PayPal anlegen und genau verfolgen, wann von wem gezahlt worden ist?

Nun ist meine Sorge, dass all diese Fehler bei einer Betriebsprüfung auffallen und ich mit harten Strafen rechnen muss :-(

Was soll ich tun?

Ab heute werde ich auf jeden Fall sehr strikt meine Buchhaltung führen und immer noch bestens am gleichen Tag alle Buchungen erfassen, um nicht wieder wie jetzt zu enden. Mit der Selbständigkeit wird es wahrscheinlich eh nichts, weil ich keine Ware mehr bekomme und meine Miete kaum noch zahlen kann... 9 to 5-Job here we go!!

Aber meine Frage: Wie genau muss ich jetzt alles nachholen? Muss ich mit einer Betriebsprüfung im ersten Geschäftsjahr rechnen oder reicht es, wenn ich ab jetzt alles ordnungsgemäß durchführe? Sind es eher kleine Fehler für die es keine Strafen gibt? Wie läuft so etwas?

Vielen, vielen Dank für eure Antworten!

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