Wann gilt ein landwirtschaftlicher Betrieb rein juristisch als aufgegeben?

Hallo,

wir stehen bei uns vor folgendem Problem:

Wir hatten früher bei uns eine Land- und Forstwirtschaft zuhause, bei welcher 2005-2007 Insolvenz angemeldet wurde und alles, also Betriebsgebäude (Kuhstall), 90% der Flächen und Maschinen verkauft wurde. Es war auch nie beabsichtigt wieder einen Betrieb aufzunehmen. 3 übriggebliebene kleine Flächen ( es wurde davon ausgegangen, dass nichts übrigbleibt um die Schulden zu tilgen) wurden dann verpachtet. Vom ursprünglichen Betrieb sind also nur noch ca. 2-3 ha verpachtete Wiese übrig. Für uns war immer klar, dass die Landwirtschaft aufgegeben wurde, da ja nichts mehr vorhanden ist womit man eine reale Landwirtschaft betreiben könnte.

Zusätzliche kam noch die schwere Krankheit der Mutter seit 2001 hinzu (sie war Eigentümer des Betriebs) welche dann 2010 starb, sie konnte den Betrieb also auch zu keinem Zeitpunkt selber führen und es war auch nie daran zu denken. Ziel war immer die Entschuldung durch den Verkauf der kompletten Landwirtschaft.

So jetzt wollten wir eine Wiese an die Stadt verkaufen, da sie dort Bauland erschließen will. Und jetzt kommt das Finanzamt und behauptet dass der Betrieb ja offiziell nie aufgegeben wurde und die 2 übrigen ha von der Landwirtschaft noch im Betriebsvermögen wären. Das heißt wenn wir die Wiese an die Stadt verkaufen müssten wir erstmal 150.000€ steuern zahlen, da Entnahme aus dem Betriebsvermögen.

Auch wussten wir damals nicht dass man eine offizielle Aufgabe erklären müsste. Wir waren natürlich vor den Kopf gestoßen, da eigentlich ein Blinder mit Krückstock sehen müsste dass damit keine reale Landwirtschaft mehr betrieben werden kann.

Gibt es ohne offizielle Auflösung des Betriebs noch andere Anzeichen um juristisch zu klären, dass der Betrieb aufgegeben wurde?

Wohne in Südbayern, falls das Recht hier anders ist, hoffe mir kann wer weiterhelfen.

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Bundeswehr: Fahrtkosten zurückholen oder ähnliches möglich?

Schönen guten Tag liebe Community!

Zuerst möchte ich sagen, dass ich wirklich wenig Ahnung von dem Thema habe, obwohl ich mich schon gut durchgelesen habe. Eventuell weil man sehr viel verschiedenes liest. Deshalb jtz nochmal kurz gefragt für die, die es mir beantworten können.

Kurz das Problem: Meine Ausbildung beginnt demnächst und ich muss dafür 3 Jahre 800km+ von Zuhause weg. Ich wohne auch noch bei meinen Eltern mit 19 und habe keine Frau, jedoch Freundin, weshalb Trennungsgeld ja schonmal nicht in Frage kommt. Jedoch möchte ich, auch wenn es nur einmal im Monat oder jede zwei, gerne Nachhause. Würde das gehen? Wenn ja, dann -

  • Wie oft kann die Bundeswehr mir die Fahrt nach Hause mit einem Zugticket ermöglichen?
  • Kann man das Ticket in Geld tauschen, um z.B. seine Spritkosten damit zu decken, wenn man sich für das Autofahren entscheidet? Wenn ich das richtig gesehen habe, kann sogar ein Kurzsteckenflug für mich günstiger sein, was ja auch eine win-win Situation wäre.
  • Ich habe auch gelesen, dass man die einfache Fahrt(nur hin) in der Steuererklärung angeben kann und somit Recht auf 0,30€ pro gefahrenen Kilometer hat. (Bis 4500€, sonst verlangen sie wohl Nachweise) Ist das alles so richtig?

Ich würde mich wirklich über jede Antwort von euch freuen!

Liebe Grüße.

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