Hallo!
Unser Vater ist am 22. Januar gestorben, hat also - sehr nüchtern betrachtet - in diesem Kalenderjahr nur 22 von 366 möglichen Tagen gelebt. Das ist emotional und auch finanziell (Grabstätte, Beerdigung, Grabstein, Leichenschmaus, ...) natürlich sehr belastend.
Nun möchte auch noch die private Krankenkasse seine (ziemlich hohe) Selbstbeteiligung für das gesamte Jahr (= 366 Tage) behalten, erstattet also nur das, was über dieser Grenze liegt. Alle Arztkosten bis dahin müssen wir bezahlen.
Ist sie juristisch im Recht?
Was könnten wir tun, damit sie eventuell wenigstens einen Teil aus Kulanz zurückerstattet?
Dankeschön!