Guten Abend,
ich habe ein paar Fragen bzgl. meiner Argumente gegen die Möglichkeit grundsätzlich abzutreiben. Grundsätzlich heißt, dass es auch Einschränkungen gibt:
- Recht auf Leben, Art. 2 I S. 1 GG
Der sog. Nasciturus, also die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle fällt unter den Schutzbereich dieses Grundrechts und dies bedeutet, dass bereits der Nasciturus Träger von Grundrechten ist.
Damit sind Schwangerschaftsabbrüche grds. schonmal nicht mit der Verfassung im Einklang, was sich auch an den §§ 218 ff. StGB sehen lässt (im strafrechtlichen Sinne).
Jetzt kommen wir zu meiner Einschränkung:
Nehmen wir an, der Nasciturus oder Embryo bedroht das Leben der Mutter.
Hier hat grds. das Leben der Mutter Vorrang und hier wäre eine Abtreibung i. S. d. § 32 StGB per Notwehr oder durch einen Arzt speziell durch § 34 StGB gerechtfertigt.
Unter anderen Vorrausetzungen finde ich, dass Abtreibungen nicht gerechtfertigt sind.
Ein Sonderfall würde mir noch einfallen, bei dem jedoch ich nicht weiß, ob es noch besserer Argumente gäbe:
Z.B. eine 15jährige wird vergewaltigt und dadurch schwanger.
Lässt sich dagegen argumentieren, dass es ja nicht auf die Herkunft des Kindes ankommt und man dieses Kind auch lieben kann? (Gibt es evtl. ein besseres Argument?)
Danke!