Muss mein Lehrer mir Auskunft über meine Noten geben (Baden-Württemberg)?

Hallo,

im Französischunterricht haben wir im vergangenen Schuljahr zwei Präsentationen halten müssen, die angeblich auch benotet werden sollten. Beide liegen schon mindestens ein viertel Jahr zurück und für beide haben wir bis jetzt noch keine Noten gesagt bekommen. Wir haben unseren Lehrer auch schon mehrmals darauf angesprochen, aber er hat uns immer wieder nur gesagt, dass wir sie bald bekommen würden.

Morgen ist die Notenabgabe und mittlerweile werden wir schon seit über einem Monat immer wieder abgewimmelt, deswegen wollen wir wissen, ob unser Lehrer in der Pflicht ist uns zu sagen wie wir gerade stehen. In einem anderen Artikel fanden wir heraus, dass in allen Schulgesetzen steht, dass der Lehrer zur Erteilung der Auskunft über unseren aktuellen Leistungsstand verpflichtet ist, es aber nicht festgehalten ist, wie er das genau zu tun hat (Hier die Seite: https://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-schueler/muss-der-lehrer-mir-meinen-momentanen-leistungsstand-noten-sagen.html ).

Allerdings haben wir im Schulgesetz von Baden-Württemberg nach mehrmaligem Suchen nach Schlagwörten nichts gefunden, wo geschrieben steht ob oder wie uns unser Lehrer über unseren Leitungsstand informieren soll/muss.

Hilfreich wäre alles mögliche, das im Schulgesetz von Baden-Württemberg steht oder andere Internetseiten, die dieses Thema schon einmal behandelt haben.

Das zu wissen ist mir und meiner Klasse so wichtig, weil unser Lehrer während der Präsentationen keine Notizen oder Ähnliches gemacht hat und es deswegen fast unmöglich ist eine Präsentation fair zu bewerten, die schon mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. Für manche von uns können diese Präsentationen auch noch die Note um eine Note hochziehen und für andere sind sie vielleicht sogar versetzungsrelevant.

Danke schonmal im Vorraus.

Schule, Noten, Recht, Gesetz, Baden-Württemberg, schulgesetz, Ausbildung und Studium
Schulordnung abschreiben erlaubt (banaler Grund)?

Hallo,

heute hat mich ein Lehrer dazu aufgefordert, die Schulordnung abzuschreiben. Der „banale“ Grund dafür war, dass mich ein Mitschüler gegen die Tür des Computerraums schubste. Die Tür ruckelte etwas und gab eine Art stumpfen Knall von sich, sie war aber noch im perfekten, vorherigen Zustand. In dem Raum hätten wir auch gleich Unterricht, nur war der Lehrer aus dem Kurs davor und er hat mit uns nichts zu tun gehabt. Er erledigte drinnen irgendetwas..

Tja, er fühlte sich dadurch gestört und glaubte mir kein Wort. Mein Mitschüler rannte übrigens weg. Der Lehrer sagte zu mir, ich solle doch die Schulordnung bis Seite 5/150 abschreiben (ist ‘ne Menge) und dazu noch den Satz/die Regel raussuchen, gegen die ich verstoßen habe und sie 10x Mal abschreiben. Alles bis morgen in sein Fach legen. Ich muss aber ohnehin schon für Klausuren und Referate lernen, da bleibt wenig Zeit.

Nach Unterrichtsschluss ging ich mit meinem Klassenlehrer zum Lehrer der mir die Strafe gab und wir versuchten, zu sprechen. Der Klassenkamerad kam auch mit. Jedoch lies sich mit dem komischen Lehrer nicht reden, denn mein Mitschüler wollte es nicht zu geben. Mein Klassenlehrer sagte, dass er nicht dabei gewesen wäre und dies nicht beurteilen könne. Ich solle mich nicht immer so quer stellen.

Dann las ich mir die Schulordnung Zuhause durch und stellte fest, dass ich keine Regel brach. Um nichts zu überfliegen, führte ich per Tool sogar einige Stichwortsuchen durch. Ohne Erfolg. Jetzt frage ich mich, warum ich sie 1. abschreiben muss, wenn ich keine Schuld habe, 2. welche Regel ich denn verstoßen habe und 3. ob solche „Maßnahmen“ überhaupt erlaubt sind?

Das ganze ist auch wirklich nur EIN Mal passiert und im Gang war es auch noch relativ laut.

Dazu kommt, dass der Lehrer immer schlecht gelaunt ist.

Ich würde mich über seriöse und freundliche Antworten sehr freuen. Vielen Dank!

Schule, Gesetz, Hausordnung, Lehrer, schulgesetz, Schulordnung, unfair

Meistgelesene Beiträge zum Thema Schulgesetz