Kann ein Richter im Rahmen eines Strafverfahrens , nach Pläydolyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung eine höhere Strafe anordenen, als die Staatsanwaltschaft gefordert hat, sofern sie noch im rechtlichen Rahmen für die Tat gilt? Oder muss er sich an die obergrenze die die staatsanwaltschaft gefordert hat, halten?
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Kann ein Richter eine höhere Strafe festlegen als die Staatsanwaltschaft gefordert hat?
Richter,
Strafrecht