Wird ein Streckenverbot (Tempo 30) dort aufgehoben, wo es für den Gegenverkehr beginnt?

Eins vorweg, ich bin verkehrsrechtlich eigentlich ganz gut auf Stand und kenne auch die hier betroffenen Paragraphen. Dennoch kann ich zu folgender Situation nirgends eine Rechtsgrundlage finden:

Ich fahre mehrmals in der Woche eine Nebenstraße außerorts, die nur über Felder und mitten in der Prärie an einer Bauhof-Einfahrt vorbeiführt. Dort hat man vor kurzem in beiden Richtungen vor der Ausfahrt jeweils ein 274er Verkehrszeichen aufgehängt, was 30 km/h Höchstgeschwindigkeit vorschreibt, ohne Zusatz. Unmittelbar vor und hinter der Bauhof Ausfahrt befinden sich nur Felder und keine Gefahrenstellen.

Die nächste Ortschaft ist ca. 2 km entfernt, das Streckenverbot wird nach der Ausfahrt nirgendwo aufgehoben. Bedeutet das ernsthaft, dass hier die 2 km bis zur nächsten Ortschaft mit 30 km/h weitergefahren werden muss? Wäre ja laut StVO tatsächlich der Fall.

Nun aber die Kernfrage: Hebt sich das Streckenverbot in dem Fall dort auf, wo es für den Gegenverkehr durch das entsprechende 274er Schild beginnt?

Denn auch wenn das 274er Schild nicht mit einem Zusatz versehen ist, ist ja klar ersichtlich, dass das Streckenverbot nur aufgrund der Ausfahrt gilt. Ich finde dazu jedoch nirgendwo ein verwertbares Gerichtsurteil oder irgendeine Grundlage, wie mit dieser Situation im Ernstfall umzugehen ist.

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Richter, Straßenverkehr
Wer weiß biographische Details über Joachim W. Hartnack („Große Geiger unserer Zeit“)?

Hallo!

Schon vor 40 Jahren habe ich mit Begeisterung das Buch „Große Geiger unserer Zeit“ von Joachim W. Hartnack gelesen, und bis heute nehme ich es immer wieder gern in die Hand und entdecke dabei regelmäßig neue Details, die mir bisher noch nicht so bewußt geworden waren. Da würde es mich schon interessieren:

Wann ist Hartnack geboren? Wo ist er aufgewachsen? Wie und wo hat er in der Weimarer Republik und in der Nazizeit gelebt? Wann und wo hat er Jura studiert? Welche Stationen seiner beruflichen Laufbahn hat er durchgemacht? Wann, wo und bei wem hat er Geige gelernt bzw. studiert? Inwiefern war er (professionell oder hobbymäßig) als Geiger tätig? Welche Kontakte zu anderen Musikern hatte er? Lebt er noch? Wie lautet sein kompletter Name? Gibt es noch weitere biographische Details, die das Bild seiner Persönlichkeit abrunden könnten?

Ich finde es sehr sympathisch, daß er als Person total im Hintergrund bleibt (obwohl er sehr deutlich macht, daß sein Buch sehr subjektiv gefärbt ist, da er nur auf der Grundlage seines ganz persönlichen Geschmacks so plastische Beurteilungen liefern konnte). Gerade deshalb würde mich interessieren, was für eine Persönlichkeit das war, die hier ganz hinter die darzustellende Sache zurücktrat.

Auch seine anderen biograpischen Stationen machen neugierig: Was für ein Berliner Sender war das, bei dem er die Unterhaltungsabteilung leitete? Und von wann bis wann? In welcher Weise hat er das Programm dieses Senders geprägt?

Wie sah seine Tätigkeit als Staatsanwalt für den Buch-, Zeitungs-, Zeitschriften- und Kunstmarkt aus? Sind da irgendwelche besonders interessante Fälle zu erwähnen, die er bearbeitet hat? Und gibt es dieses Berufsbild in dieser Ausprägung heute noch?

Und an welchem Gericht und gegebenenfalls welchem Rechtsgebiet war er als Richter tätig?

Man sieht: Viele Fragen!

Kennt jemand vielleicht historische Quellen, aus denen man so etwas erfahren kann? (Ich will ja jetzt auch nicht Tage oder Wochen in die Recherche stecken; ich bin nur eben neugierig auf diesen besonderen Menschen.) Oder gibt es hier jemanden aus der älteren Generation, der diesen vielseitigen Menschen bzw. sein berufliches, musikalisches, literarisches und/oder privates Umfeld noch persönlich kannte?

Fortsetzung der mir bisher vorliegenden Informationen in meiner ersten Antwort.

Mit neugierigem und wissensdurstigem Gruß,

Merkantil

Musik, Geige, Jurist, Richter, Staatsanwaltschaft
Wie urteilt ein Richter wenn mehr Zeugen ein Zeuge gegen einen aussagt?

Es geht ja nicht das der Richter sagt wenn ein Zeuge gegen dich aussagt und sonst kein Zeuge da war ist man doch nicht direkt verurteilt.

Der Richter muss doch auch den Wahrheitsgehalt der Aussage prüfen ob die logisch klingen kann.

Es kann ja nicht sein das man verurteilt wird weil ein Zeuge gegen einen ausgesagt hat was er gesehen hat obwohl man schuldig ist zum Beispiel sagt der Zeuge die Person hätte jemanden geschlagen obwohl das nicht stimmt.'

Die geschädigte Person sagt auch das sie geschlagen wurde textet aber noch eine Geschichte dazu die sehr unglaubwürdig ist.

Der Schuldige hätte sie gegen die Motorhaube gedrückt gewürgt getreten und das innerhalb ca. 15 Sekunden Zeit die ab dem Zeitpunkt wo es passiert ist bis zum Eintreffen der Zeugen.

Man kann ja nicht davon ausgehen wenn mehr Zeugen gegen einen aussagen wird man verurteilt weil es ja nur einer mehr sein müsste.

Der Richter muss ja auch den Wahrheitsgehalt der Aussagen überprüfen und nicht unschuldige Leute verurteilen.

Und noch was wichtiges.....

Darf ein Anwalt einfach sein Mandat einfach niederlegen und den Gerichtssaal verlassen nur weil ich nicht seiner Meinung bin.

In meinem Fall war das so das der Richter schon ein Vorurteil fällen wollte obwohl noch nicht alle Zeugen gehört wurden.

Er hatte mir ständig angeboten wenn ich einen ermäßigten Satz zahle kriegt die angeblich geschädigte Person kein Schmerzensgeld. Das wären nur die Gerichtskosten plus andere Gebühren.

Mein anwalt hat dem Richter einfach gefolgt ohne drüber nach zu denken Hauptsache schnell Feierabend weil es war ja kurz vor Wochenende. Deswegen kam er auch zu spät.

Ich weiß aber auch das ich unschuldig bin.

Gericht, Richter

Meistgelesene Beiträge zum Thema Richter