Worin besteht der Unterschied zwischen einem Kontaktverbot, das in einer Kanzlei unterschrieben und einem, das richterlich beschlossen ist?

Gibt es überhaupt einen Unterschied? Steht nur ein Verstoß gegen letzteres unter Strafe?

Mich ereilte ein Brief vom Anwalt meines Exfreundes, dass ich mich in dessen Kanzlei begeben soll, um eine Abstandsregelung zu vereinbaren.

,,XY, der mich mandatiert hat, der mich mandatiert hat, gegen Sie ein Gewaltschutzverfahren einzuleiten. Aufgrund meiner im letzten Gespräch gewonnenen Einschätzung von Ihnen, gehe ich jedoch davon aus, dass ein Gerichtsverfahren vermeidbar sein müsste. Dazu wäre es jedoch erforderlich, dass sie einen Besprechungstermin mit mir in meiner Kanzlei vereinbaren, ich Ihnen eine Vereinbarung erläutere, die den Zweck hat, dass sie XY fernbleiben."

Inwiefern wäre es für mich von Vorteil, darauf einzugehen? Gar nicht?
Dient das nur dem Zweck, denen das Prozessprozedere zu ersparen?
Möchte er sich vor einer persönlichen Begegnung mit mir, die in einem Gerichtssal umumgänglich wäre, weil wir da beide gehört würden, drücken?

Tatsächlich habe ich ihm gegenüber niemals körperliche Gewalt ausgeübt. Lediglich zugegebenerweise penetrant und behaarlich auf eine Aussprache bzw. Klärung der Umstände* bestanden, nachdem ER MICH, wohlgemerkt, in einem Autounfall umzubringen versucht hat.

*Diese hat er mir bis heute vorenthalten und wohl vor, es weiterhin zu tun.

Recht, Anwalt, Gerichtsverfahren, Jura, Kontaktverbot, Prozess, Richter

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