Recht: Kann man, m d eingetragenen Staatsbürgerschaft "deutsch", v d BRD enteignet werden, wenn man im Ausland lebt (Lastenausgleichgesetzänderung 12.12.2019)?
Diese Änderung im Lastenausgleichgesetz wird jetzt immer öfter angesprochen und natürlich macht man sich da ja schon seine Gedanken... Nicht, dass ich glaube, dass dies bis 2024 unsere größte Sorge sein wird.
Aber:
Wenn selbige Gesetzänderung nun am 1.1.2024 in Kraft tritt und es so ausgelegt wird, dass alle Deutschen für die Impfschäden bezahlen müssen, wäre es denn dann theoretisch möglich auch das Vermögen im Ausland Lebender zu pfänden?
Ob dieses Gesetz denn nun tatsächlich zum Einsatz kommen wird oder nicht, sei einmal dahingestellt.
Ich denke, es wird da sicher ein ganz klare rechtliche Grundlage dazu geben, ob man mir meinen Ferrari und meine Segelyacht wegnehmen darf, wenn ich zwar die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen habe, aber in einem anderen EU-Land wohnhaft bin.
Vielen Dank für Eure Einschätzung!