Kann der Rechtsanwalt im nachhinein Abrechnung mit Rechtsschutzversicherung verweigern?

Wollte wegen Mobbing bei meinem letzten AG kündigen und habe einen RA beauftragt, unter Maßgabe der Abrechnung mit meiner Rechtsschutzversicherung einen

Auflösungs- vertrag zu vereinbaren.Nach erfolgtem ALvertrag teilt mir mein Anwalt mit, das die RSV keine Kosten übernimmt. Ich habe daraufhin erklärt, er wäre verpflichtet gewesen, mir

eine Absage der Kostenzusage der RSV mitzuteilen. Daraufhin teilt er mir mit, "Wenn ich für sie eine Deckungszusage einhole, ist das eine Tätigkeit, zu der ich nicht

verpflichtet bin, grundsätzlich obliegt dies dem Versicherungsnehmer. Wenn ein Rechtsanwalt dies übernimmt, steht ihm hierfür eine Vergütung zu.

Sie müssen jetzt umgehend meine Rechnung(über 2000€ nach BRAGO) ausgleichen, Sie haben dann die Gelegenheit, gegen ihre Rechtsschutzversicherung zu klagen.

Diese Möglichkeit besteht für mich nicht, weil ich kein Vertragsverhältnis mit der Rechtsschutzversicherung habe. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dies für mich auch nicht aus abgetretenem Recht möglich ist. (wörtlich ORIGINALTEXT RA KANZLEI)

Hat der Anwalt Recht? Hätte er mich nicht informieren müssen, das die RV nicht zahlt, bevor er den AL Vertrag erstellt?. Besteht ein Rechtsanspruch des RA gegen

mich?. Jeder VN muss doch davon ausgehen, das ein RA bei Vorlage der RSV auch mit ihr abrechnet. Muss ich neben meinen Kosten für den RA auch noch

Kosten einer Deckungsklage zahlen? Wer kann mir helfen?. Brauchen wir

jetzt alle eine Versicherung gegen die Versicherung?. Ich bin verzweifelt!. Bitte helft mir!

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Es tropft im hotel an der decke? Downgrade im hotel? Nicht das bekommen was vereinbart wurde? Rechstreit? Hotel? Recht?

Hallo Community,

Wir haben ein namhaftes fünf Sterne Hotel für unseren Urlaub über check24 gebucht. Das gebuchte Zimmer ist ein Deluxe Zimmer mit Meeresblick.

Am ersten Abend bemerkten wir Tropfen auf dem Boden bzw. es tropfte an der Decke was uns ehrlich gesagt nicht großartig gestört hatte. Am 4. Tag unseres Aufenthalts hat es bedauerlicherweise geregnet und es hat stark getropft, sodass wir Handtuch auf dem Boden legen müssten. Das Problem wurde an der Rezeption gemeldet und es kamen auch rasch ein paar Leute vom Hotel, die das sich angeguckt haben und sind dann gegangen. Es wurde nicht viel gemacht, das Problem war immer noch da. Das Hotel hatte eigene App gehabt, wo man einiges machen konnte wie z. B. Störung melden oder etwas buchen. Ich habe darüber auch eine Störung gemeldet und ist erneut nichts passiert.

Nach der Reise hab ich check24 kontaktiert und so ein Formular ausgefüllt mit Fotos usw. und habe ein 50 € Hotelgutschein angeboten bekommen.

Wollte einen Screenshot von der Beschwerde machen und hab dann gesehen, dass das Hotel mir geantwortet hatte am letzten Aufenthaltstag, dass die kein Zimmer mehr haben, aber wenn ich möchte ein Zimmer mit Landblick bekommen könnte also ein downgrade.

Der Fehler an der Decke schien länger zu sein da der Boden etwas aufgequollen ist von dem Wasser.

Ich möchte eine Teilerstattung soll ich besser einen Anwalt einschalten oder nochmal selber probieren und den Gutschein ablehnen (was ich sowieso machen wollte da die Gutscheine immer wieder da sind)

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