Was soll mein Lebensgefährte tun wegen dem Gerichtsvollzieher?

Hallo,

Ich bin am verzweifeln. Mein Partner hat vor einigen Wochen einen Vollstreckungsbescheid per Post bekommen, den ich per Zufall entdeckt habe. Habe ihn darauf angesprochen und er meinte, er ruft dort an. Gesagt - Getan. Er sollte am 1.7.16 eine Rate zahlen seiner Wahl und dann nochmals Kontakt aufnehmen. Er ist aber arbeitslos seit 7 Monaten und genauso lang warten wir schon, dass er endlich mal Geld vom Amt bekommt, was sich aber noch ewig hinzieht... Er hat eine abgeschlossene Ausbildung und danach bis die Firma pleite ging, auch noch dort gearbeitet. Allerdings ist sein Beruf hier im Überfluss, deswegen gibt es kein einziges Stellenangebot, weswegen er im September eine neue Ausbildung beginnt mit 25 J.

Ich verdiene 1100€ Netto und wir sind jeden Monat im Dispo, weil er ja nichts verdient und ich unseren Lebensunterhalt alleine verdiene.

Er macht sich sichtlich wenig Sorgen, meint er kriegt das schon irgendwie hin.. Ich habe so Angst .. Habe jeden Moment das Gefühl, der Gerichtsvollzieher steht gleich vor der Tür .. Vorhin hat jemand Sturm geklingelt und geklopft, da ich aber gerade alleine bin und niemanden hier im Dorf kenne, habe ich die Tür nicht aufgemacht.

Alle Dinge, die sich in der Wohnung befinden, habe ich bezahlt. Die nicht eingegangene Zahlung weswegen der Bescheid kam, richtet sich nur an meinen Partner, es handelt sich um eine Summe von 50€, die vor ein paar Jahren nicht von seinem Konto abgegangen sind und jetzt soll er satte 1000€ zahlen dafür, die er nicht hat...

Was wird ein Gerichtsvollzieher machen, wenn er in unsere Wohnung kommt ? Mir ist bewusst, dass die Arbeitslosigkeit meines Partners keinen Grund darstellt, um nicht zu zahlen, aber ich kann ihm leider nicht helfen, mein Konto ist selbst leer, weil ich einfach zu wenig verdiene, um alles zu zahlen. Wir haben nichtmal eine Küche, nur improvisiert.

Darf der Gerichtsvollzieher einfach meine Sachen mitnehmen ? Und muss ich ihn reinlassen, wenn mein Partner nicht da ist ? Ich habe ja eigentlich nichts damit zu tun... Und würde meine Sachen gerne behalten.. Was passiert, wenn ein Gerichtsvollzieher merkt, dass er nichts zum Pfänden hier sieht ? Bitte gebt mir ein paar Tipps und wenn ihr wisst, wie das läuft, was die nächsten Schritte sind, wenn nichts gepfändet werden kann.

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"Fahrerflucht" mit Verkehrsschild?

Ich habe ein Riesen Problem. Das Problem ist an sich nicht so arg groß aber ich hab es durch das nicht anrufen der Polizei zu einem großen gemacht... Das Verkehrsschild steht jetzt vielleicht 5cm schiefer da als es davor dastand aber an sich ist kein großer Schaden entstanden. An meiner Heckstoßstange ist auch nichts bis auf ein paar Kratzer (die Geschwindigkeit war minimal klein, kein Gas nur Schleifpunkt der Kupplung gehalten). Jetzt standen ca. 2h später die Herren in blau vor der Tür und ich habe eine Anzeige wegen Fahrerflucht am Hals. Mir ist im Nachhinein klar, dass es falsch war aber daran ändern kann ich jetzt auch nichts mehr ändern und ich bin auch nur aus Panik weggefahren (noch 1 Jahr Probezeit) und nicht weil ich dafür nicht geradestehen wollte aber das macht die ganze Sache auch nicht besser.
Der Schaden einer Stange die ersetzt werden muss betragen laut verschiedenen Internet Seiten 35€ Verwarngeld + Kosten einer neuen Stange (150-250€ hab ich gelesen). Was mir mehr Sorgen macht ist die Anzeige, die natürlich auch kosten wird. Aber mal abgesehen von diesen ganzen Kosten: wie siehts mit meinem Lappen aus? Sofern ich das richtig gelesen hab ist der Nur weg, wenn Personenschaden entstanden ist (natürlich nicht der Fall) oder ein großer Sachschaden (>1.300€) entstanden ist (auch nicht der Fall). Wie schätzt ihr die Folgen meiner dummen tat ein? Vielleicht ein paar Juristen hier oder Menschen die das ganze auch schon durchmachen mussten? Wäre euch sehr dankbar.

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Justiz- oder Rechtspfleger/in

****Ist ein Rechts- oder Justizpfleger/in berechtigt, einen Haftbefehl zu unterschreiben? Soweit ich weiß, darf dies nur ein Richter. Dies müsste sich schon aus dem GG 104 Abs. 2 ergeben Ausserdem darf nach den Statuten der Menschenrechte niemand wegen privater Schulden eingesperrt werden. ** Laut Ausbildungsbeschreibung in SH ist die Beschreibung des Berufes folgendermaßen:

Die Rechtspfleger sind ein selbständiges Organ der Rechtspflege neben Richtern und Staatsanwälten. Sie nehmen durch das Gesetz bestimmte Aufgaben wahr und treffen ihre Entscheidungen unabhängig, d.h. dass sie an Weisungen eines Vorgesetzten sachlich nicht gebunden sind. Damit unterscheiden sie sich von dem Beruf anderer Beamter. Aufgabengebiete

Die Aufgaben der Rechtspflegerinnen und der Rechtspfleger bzw. Rechtspflegerzuständigkeiten finden sich größtenteils im Rechtspflegergesetz (RpflG). Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind überwiegend in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften tätig.

Eine Auswahl der verantwortungsvollen, vielfältigen und interessanten Aufgaben der Berufsgruppe im Überblick:

Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge,
Überwachung der Tätigkeit von Vormündern, Pflegern und Betreuern, Entscheidung über Genehmigung besonderer Rechtsgeschäfte, Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren,
Eintragung von Eigentumsübertragungen und Belastungen des Grundstücks, Führung des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Güterrechts- und Vereinsregisters,
Zwangsversteigerung von Grundstücken, Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung über Räumungsschutzanträge, Durchführung des richterlich eröffneten Insolvenzverfahrens,
Leitung der Rechtsantragstelle, Kostenfestsetzung,
Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen,
Geschäftsleitung eines Gerichts, Personalsachbearbeitung.
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