5 Arbeitstage trotz Feiertag

Guten Abend Community,

folgende Frage habe ich heute an euch:

Ich arbeite in einem Beruf, den ich von Montag bis Samstag ausüben kann. 2 Tage habe ich pro Woche frei (meistens ist das dann Samstag & Sonntag).

Da, wie ihr ja alle wisst, jetzt dann am Freitag Feiertag ist und am Samstag nicht, hat mein AG mich für diese Woche so eingeteilt, dass ich trotzdem auf meine 5 Tage Woche komme, sprich ich muss am Samstag arbeiten.

Im Prinzip habe ich also nicht davon, dass diese Woche ein gesetzlicher Feiertag ist, ich muss genauso viel arbeiten wie jede normale Woche ohne Feiertag auch.

Andere Leute hingegen haben diesen Monat bedingt durch Feiertage einfach weniger Arbeitstage.

Gibt es da keinen Ausgleich oder ähnliches? Wenn mein AG das jetzt praktisch immer so machen würde bringt mir ja kein einziger Feiertag einen Vorteil (ausser ich nehme Urlaub).

Wie ist da die Gesetzeslage bzw worin bestehen die Möglichkeiten für Leute die in ähnlichen Berufen arbeiten?

Vielen Dank für eure kompetenten Antworten!

Liebe Grüße

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Info an Alle:

In der Zwischenzeit hat sich für mich folgendes Ergeben: Ich habe auf meiner Monatsstundenübersicht die Feiertage als "Feiertag" mit 8 Stunden Netoarbeitszeit eingetragen und auch bezahlt bekommen. Die "mehr gearbeiteten" Tage sind dann sozusagen Überstunden..

Der Arbeitgeber verrät einem das aber natürlich nicht im Vorraus, sodass einige Leute ihre Feiertage der Firma "schenken".

Arbeitsrecht, Rechte, Gesetz, Feiertag, Lohn, Urlaubsanspruch
Darf die Vermieterin mir vorschreiben wie sauber meine Wohnng ist?

Ich bin auf 180. Meine Vermieterin stand neulich abend vor unserer Wohnungstür und wollte mit mir und meinem Freund reden. Es sah etwas unordentlich(nicht dreckig!!!!) aus, da ich auf Grund einer Geschäftsreise gerade am Packen war und mein Freund gerade Zigaretten gestopft hatte. Auf jeden Fall sagte sie uns das die Mieterin unter uns sich beschwert hat es würde im Treppenhaus nach Katzenurin stinken und sie wollte bei uns oben mal nach dem rechten sehen bzw riechen^^. Ich muss dazu sagen das die Vermieterin ebenfalls eine Katze hat die im Gegensatz zu meiner Freigängerin ist und auch im Treppenhaus umher schweifen darf. Sie regte sich furchtbar drüber das es so chaotisch aussehen würde und sie will sich sofort das Bad ansehen wo das Katzenklo steht um zu überprüfen ob das denn richtig sauber wäre. Ich hab ihr den Zugang nicht gestattet aus dem einachen Grund, weil ich auf meiner Badewannenwäschespinne meine Unterwäsche zum trocknen hängen hatte und ich finde das das zu sehr in meine Privatsphäre eingegriffen hätte. So weit so gut. Ich fuhr am nächsten Tag auf meine Geschäftsreise. Als ich 3 Tage später nach Hause zurück kam telefonierte ich mit der Mutter meines Freundes. Sie hat unsere Vermieterin beim Einkaufen getroffen und die Vermieterin hat dann losgelassen sie vermutet ja das ich ein Messie bin und das wir deswegen aus unseren vorherigen Wohnung ausgezogen sind (Das Haus in dem wir vorher wohnten wurde verkauft). Begründen tut die Vermieterin ihre Vermutung damit, dass meine Küchentür geschlossen war und ich sie nicht ins Bad gelassen habe. Die Küchentür ist zu weil ich nicht will das die Katze rein geht. Als weitere Begründung nannte sie den Umstand das ich Besucher nicht in die Wohnung gelassen habe (wenn man sich vorher nicht anmeldet kanns halt mal passieren das der zu Besuchende keine Zeit hat)

Die Vermieterin will uns jetzt in regelmäßigen Abständen besuchen um zu kontrolliern wies in der Wohnung aussieht. Ich will aber nicht nach ihren Maßstäben leben, denn bei ihr siehts aus wie in einem Museeum und das verlangt sie auch von den Mietern. Kann mir die Vermieterin vorschreiben wann ich wie oft zu putzen etc. habe?

Sorry für den langen Text das musste aber mal raus :-)

Vermieter, Rechte

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