Wie weit darf ein Erzieher gehen?

Einen schönen guten Abend =),

die Klasse meiner Tochter hat in diesem Schuljahr eine neue Erzieherin bekommen. Nun habe ich diese Aktion gesehen und auch einiges gehört, und frage mich, was sie davon darf und was nicht.

Eine Schülerin unterhält sich und wird von der Erzieherin angesprochen (ohne zu fragen, ob sie mal stören darf). Das Kind hört nicht hin und unterhält sich weiter. Nachdem sie der Erzieherin weiter nicht zuhört, da sie noch im Gespräch ist, nimmt diese den Arm des Kindes und dreht das Kind zu sich herum.
Als Kind bekommt man doch auch erklärt, dass man ein Gespräch nicht unterbrechen soll, sondern warten soll, bis der andere fertig ist, wieso gilt das nicht bei Erziehern, frage ich mich da?

Wenn ein Kind beim Essen nicht hört, muss es rausgehen und sich draußen auf einen Stuhl setzen. Ich habe gehört, daß man Kinder nicht mehr in die Ecke stellen darf ... ist das nicht fast das gleiche?
Ein weiteres Beispiel: Ein Kind läuft im Essensraum rum, soll sich aber hinsetzen. Die Erzieherin geht hin, nimmt das Kind am Arm und läuft mit dem Kind zum Stuhl und setzt es mit Nachdruck hin. Ebenso stellt die Lehrerin (nicht die Erzieherin) die Kinder im Unterricht an die Tür, wenn diese den Unterricht stören. Und ein letztes Beispiel, bei dem ich mir unsicher bin: Ein Kind ist im Unterricht langsam. Die Lehrerin nennt es vor allen anderen Kindern lahmarschig - und das Kind wird daraufhin von den anderen Kindern der Klasse ausgelacht.

Nach meinem Wissensstand darf ein Kind doch nur angefasst werden, wenn es das auch möchte oder sich in einer Gefahrensituation befindet - oder bin ich da falsch informiert? Und ich glaube, man darf ein Kind auch nicht vor anderen lächerlich machen oder bloßstellen - oder hat sich das geändert?

Die Erzieherin, die leider weggezogen ist, hat es geschafft, diese Situationen anders zu regeln.

Ein wenig habe ich im Internet schon nachgelesen, doch waren einige der Artikel schon etwas älter, daher weiß ich nicht genau, was heute alles gilt und was nicht.

Danke für's Lesen. :)

Liebe Grüße

Nadyssa

Kindererziehung, Kinder, Schule, Erziehung, Rechte, Gewalt, Erzieher, Hort, Lehrer
Glühweinstand eröffnen, was benötige ich dafür?

Sehr geehrte Community, ich bin Student und spiele derzeit mit dem Gedanken, diesen Winter in Hamburg einen Glühweinstand zu eröffnen.

Da ich mit der Materie Gewerbe noch nicht all zu viel zu tun hatte, muss ich bestehende Fragen klären. Deshalb Bitte ich folglich um Antworten zu meinen Fragen die mir weiterhelfen und nicht so etwas wie, "wenn du es noch nie gemacht hast, dann lass es, denn es kann ziemlich schief laufen".

Die Idee ist einen kleinen Stand zu eröffnen mit länglichem Tapeziertisch, worauf Glühwein gekocht, sowie Leckerein gestellt werden. Als Witterungsschutz ein kleines Partyzelt, sowie lockere Musik. Das ganze soll in Hamburg geschehen.

Zu meiner Person: Ich bin derzeit Familienversichert, übe neben dem Studium einen studentischen Aushilfsjob aus und sehe im Verkauf von Glühwein ein lukratives kurzzeit Geschäft, womit ich auch den ersten größeren Kontakt in die Selbstständigkeit wagen möchte.

Die Fragen:

  1. Was benötige ich konkretes um einen Glühweinstand zu eröffnen und wo bekomme ich dieses her? (Gesundheitszeugnis, Genehmigung zum Ausschenken von Alkohol, Gewerbesschein)

  2. Wie hoch sind die Kosten die dabei anfallen? (Ungefähr, für die ganzen Zeugnisse, Genehmigungen, Gewerbescheine usw.)

  3. Was muss ich Versicherungstechnisch beachten? Zur Zeit, wie oben angegeben, bin ich noch Familienversichert?

Ich Bitte um einen freundlichen Umgang, sowie konstruktive Antworten.

Vielen Dank im vorraus! :)

Glühwein, Rechte, Gewerbe, Beachtung, eröffnen

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