Hat jemand von euch schon mal eine Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit ausgefüllt?
Laut deren Homepage muss man den Antrag dafür stellen, noch bevor man einen Antrag für den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit stellt. Ist es trotzdem irgendwie möglich, dass noch "nachzuholen"?
Vielleicht hatte ja hier schon mal jemand Erfahrung damit.
PS: Habe natürlich schon eine Email an das BVA in Deutschland geschickt und warte auf deren Antwort.
Bevor jetzt irgendwer schreibt, "ruf doch dort an" o.ä.
Stelle die Frage hier nur aus reinem Interesse