Darf Händler pauschale Kosten ansetzen bei Gewährleistungsanspruch?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mir vor knapp zwei Jahren Kopfhöher bei Amazon bestellt. Versender ist Beyerdynamic.

Jetzt musste ich vor Kurzem leider feststellen, dass meine KH auf einmal einen schlechten Ton abgeben und auch kein Bass mehr wahrzunehmen ist. Es gibt keinen mir direkt zurückzuführenden Grund (bzw. Vorfall), der für einen solch auftretenden Defekt gesorgt haben könnte. Lediglich ein Verschleiß durch alleiniges Hören wäre in dem Fall plausibel. Und das will ich mal stark bezweifeln. Immerhin sind die KH schon in der höheren Preisklasse anzufinden. Zudem sind sie qualitativ hochwertig (subjektive Meinung).

Da der Kauf über Amazon abgewickelt wurde, habe ich den Händler auch über das Portal kontaktiert. Dieser verwies allerdings in seiner Antwort auf den eigenen Shop. Dort im Footer befindet sich eine Verlinkung zur Erstellung eines Reklamationsantrags. Hier beschreibt der Händler pauschal Anfallende Kosten (pro Stunde) für gewisse Produktgruppen. Ein Kostenvoranschlag wird dem Kunden vorab jedoch übermittelt.

Dies hat mich stark irritiert. Zumal ich von meiner Gewährleistung gebrauch mache und gerne eine Beseitigung des Mangels oder einen Austausch der Mangelhaften Ware wünsche. Die Beweislastumkehr von 6 Monaten oder mittlerweile glaube ich sogar einem Jahr ist vorüber. Naja unabhängig davon, darf mir der Händler doch keine Kosten aufdrücken, wenn ich Gewährleistungsrechte geltend mache, oder? Also sofern tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegt. Des Weiteren ist es doch auch gar nicht gestattet bei Amazon auf den externen Shop zu verweisen, oder? Naja ich habe gefordert, dass jegliche Prozesse über das Amazon-Portal (also dem Shop, wo der Kauf stattfand) zu führen und einzuleiten, damit auch dort alles Dokumentiert ist. Leider umgeht der Anbieter irgendwie meine Anfrage. Jetzt wollte ich mich mal hier über die Situation absichern und den Status Quo ermitteln.

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Arztbesuch während Pflichtpraktikum?

Hallo

Ich habe im September die Erzieherausbildung begonnen. Momentan bin ich im letzten Blockpraktikum (3 Wochen) und hätte nächsten Freitag einen Arzttermin auf den ich lange warten musste. Also habe ich meine Anleiterin gefragt, ob es in Ordnung wäre, wenn ich an diesem Tag 1 Stunde später komme (immerhin arbeite ich Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr, Arzttermine außerhalb zu verlegen ist da schwierig). Sie sagte mir dann, dass der Kindergarten wegen einem Personalausflug sowieso geschlossen wäre, sie mir aber trotzdem „Nein“ gesagt hätte, da sich die Arzttermine scheinbar häufen. Ich war dann etwas geschockt und wusste nicht, was ich sagen soll, denn immerhin wäre es erst der zweite Arzttermin innerhalb des ganzen Jahres. Der erste war zwar erst vor einigen Wochen, aber der war kurzfristig und sie sagte, dass es in Ordnung wäre.

Generell habe ich gemerkt, dass sich ihre Haltung mir gegenüber und damit auch unsere Beziehung im letzten halben Jahr extrem verschlechtert hat. Sie hat mir die Punkte schon mehrfach aufgezählt, was sie an mir stört, bspw: „du bist zwar immer noch sehr herzig zu den Kindern und ich merke auch, dass sie dich sehr mögen, aber ich merke auch dass du in letzter Zeit sehr viel in Gedanken bist. Das Gefällt mir gar nicht“. Also wirklich Kleinigkeiten, die für mich kein Grund sind mich deswegen schlecht zu behandeln.

Deshalb meine Frage: kann sie mir einen Arzttermin während meines Pflichtpraktikums verbieten? Immerhin bekomme ich kein Geld und es ist für sie eigentlich ja nicht wichtig dass ich da bin, ich mache das ja für mich und meine Ausbildung, nicht für sie.

über eine Antwort würde ich mich freuen

liebe Grüße und noch ein schönes Wochenende

Rechte, Praktikant

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