Soll ein EU Referendum stattfinden über die Kompetenzenteilung und EU Integration?

Ich schlage folgendes Referendum:

"Soll die Kompetenzenteilung in der EU neugedacht werden?"

Antwort A: Ja, mehr Kraft in EU Integration

Antwort B: Nein, weniger EU Integration

Es zählt die Mehrheit der EU Bürger in der Staatengemeinschaft in welche Richtung die EU gehen muss.

Wenn 50+1 Prozent von 373 Millionen wahlberechtigte EU Bürger sagen mehr EU Integration. Dann gehen die EU Staaten in die Richtung weiterhin.

Wenn 50+1 Prozent von 373 Millionen wahlberechtigte EU Bürger sagen weniger EU Integration. Dann gehen die EU Staaten in die Richtung weiterhin.

Bereits letztes waren laut Angaben des EU Parlaments 72% pro EU generell.

Watum empfehle ich das?

Extremistische Parteien sagen oft, dass die EU durch europäische Integration die nationale Identität und Kultur plus Souveränität zerstört. Obwohl die EU die Union aus alle Länder sind, dessen radikale Politiker gleichzeitig sagen, dass diese EU die Identität zerstört. Ich will, dass die Bürger Europas das Sagen bekommen wohin es weiter geht! Nicht die Politiker! Wenn die EU Bürger sagen wir gehen noch mehr Richtung Europa - dann gehen wir und die Extremisten sollen ihren Mund halten.

A EUROPE OF THE PEOPLE AND FOR THE PEOPLE!

Quelle:

https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20231204IPR15637/survey-shows-europeans-value-eu-membership-and-interested-in-european-elections#:~:text=72%25%20of%20EU%20citizens%20think,impact%20on%20their%20daily%20life.

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Ja - ich bin dafür 67%
Nein - ich bin dagegen 33%
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813 Euro Regelleistungen im Bürgergeld und Sozialhilfe?

Guten Abend liebe GF-Community.

813 Euro Regelsatz im Bürgergeld und Sozialhilfe sind Realität.

Für das Jahr 2025 kündigte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an, dass es eine sogenannte Nullrunde beim Bürgergeld geben wird. Diese “Nullrunde” ist allerdings eine Kürzung.

Die nicht vollzogene Anpassung folgt dem Prinzip der alten Hartz-IV-Berechnung.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Anpassung an das Bürgergeld jedoch scharf und fordert stattdessen eine deutlich höhere Anhebung.

Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz für Erwachsene mindestens 813 Euro betragen, um wirksam vor Armut zu schützen.

Studie zur armutssicheren Bedarfsdeckung im Bürgergeld

Eine Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hatte die Höhe der Regelleistungen untersucht. Die Analyse kam zu dem Ergebnis, dass die umgesetzte Erhöhung bei weitem nicht ausreicht, um wirksam vor Armut zu schützen.

Ein entscheidender Unterschied liegt in der Wahl der Referenzgruppe für die Berechnung der Bürgergeld-Regelsätze.

Anderer Ansatz der bei den Verbrauchsausgaben

Der Paritätische setzt hier auf eine statistisch besser geeignete Referenzgruppe, was zu einer Anpassung der Berechnungsergebnisse führt. Darüber hinaus wählte der Paritätische einen anderen Ansatz bei den Verbrauchsausgaben.

Während die Bundesregierung nicht regelbedarfsrelevante Ausgaben aus der Berechnung herausnimmt, verzichtet der Paritätische darauf.

Dabei hält sich der Paritätische Wohlfahrtsverband insgesamt gesehen an die gesetzlichen Vorgaben. Die Methodik beruht auf einer Mischkalkulation aus Inflation und Lohnentwicklung, wie es der Gesetzgeber vorsieht.

Mit der Einführung des “Bürgergeldes” wurde zwar dieser Ansatz um eine erweiterte Fortschreibung ergänzt, um die aktuelle Teuerung besser zu berücksichtigen. Allerdings zeigt sich schon jetzt, dass diese Anpassungen nicht ausreichen, um die gestiegenen Lebensmittel- und Strompreise vollständig abzudecken.

(Bild: gegen-harz.de)

Keine Verbesserung, sondern nur Inflationsausgleich

Die Nullrunde und das Weiterbestehen des Eckregelsatzes von 563 Euro wird daher vom Paritätischen Wohlfahrtsverband als bei weitem nicht ausreichend angesehen.

Der Verband kritisiert die anhaltende Praxis des “willkürlichen Kleinrechnens”, die letztlich zu Leistungen führe, die für die Betroffenen nicht auskömmlich seien und eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verhinderten.

Die Paritätische Forschungsstelle äußert Zweifel an der methodischen Vorgehensweise der Bundesregierung bei der Berechnung der Regelsätze. Sie ist nicht geeignet, das vom Grundgesetz geforderte soziokulturelle Existenzminimum angemessen zu sichern.

Um dem entgegenzuwirken, rechnet die Forschungsstelle die seit langem umstrittenen statistischen Manipulationen aus den Regelsätzen heraus und orientiert sich an der aktuellen Preisentwicklung, wie sie im neuen Fortschreibungsmechanismus vorgeschlagen wird.

Dies führt zu der Forderung, dass der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene mindestens 813 Euro betragen muss.

Unzureichende Datengrundlage

Bei den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche weist der Verband auf die unzureichende Datengrundlage hin und fordert eine seriöse Ermittlung des Existenzminimums für diese Gruppe.

Der ehemalige Chef des Paritätischen, Ulrich Schneider betont, dass die Regelsätze des Bürgergeldes sowie die bekannt gewordenen Pläne für eine “Kindergrundsicherung” keinesfalls ausreichen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.

| Artikel:

https://www.gegen-hartz.de/news/813-euro-regelsatz-aa-im-buergergeld-und-sozialhilfe-sind-real

| Frage:

Sind die 813 Euro Regelleistungen ausreichend?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

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| Nein. Die 813 Euro reichen nicht aus. 67%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 33%
| Ja. Die 813 Euro reichen aus. 0%
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Welche Chancen habe ich vor Gericht?

Hallo,

vor ca 2 Monaten wurde ich beim Falschparken von einem Ordnungsamt Mitarbeitern aufgenommen. (Ich bin Paketzusteller)

Ich befand mich in der Ladefläche meines Fahrzeuges als der Beamte Fotos von mir und dem Fahrzeug Fotos machte. Auf meine bitte erst aussteigen zu dürfen, antwortete der Beamte mit „ich mache so viele Fotos deiner fresse wie ich das will“ auf die Frage wie er es fände, wenn ich ihn filmen oder fotografieren würde, antwortete er mit „mach doch“

als ich mein Handy holte und anfing den Beamten zu filmen, schlug dieser mir das Handy aus der Hand (Beweis Video vorhanden)

schubste mich gegen mein Fahrzeug und versuchte mich zu schlagen. Dem Schlag konnte ich ausweichen und verteidigte mich reflexartig mit einem Gegenschlag. Der Beamte ging zu Boden und ich kugelte mir die Schulter aus.

ende vom Lied, zeugen haben alles beobachtet und ausgesagt, Video wurde angesehen. Anzeige wegen tätlichen Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten gegen mich wurde eingestellt.

meine Frage: kann ich irgendwas gegen das Verhalten des Beamten tun? Laut Polizei kann ich das Handy wegschlagen nicht anzeigen da das Handy nicht beschäftigt wurde. Beim schubsen oder sonst was wurde ich nicht verletzt. Kann ich gar nichts tun und kommt er einfach so damit durch? Beschwerde beim zuständigen Ordnungsamt hab ich bereits gemacht und das läuft erstmal.. aber es kann doch nicht sein das ich nichts anderes machen kann??

Könnt ihr mir Tipps geben ob es sich lohnt damit zum Anwalt zu gehen?

dadurch war meine Schulter ausgekugelt, ich hab meinen Job verloren und war wochenlang krankgeschrieben.

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Wie die Hausverwaltung dazu bewegen den Mietern unter mir Druck zu machen (Wohnung stinkt nach Rauch, Lärm)?

Die Nachbarn (Rentner) unter mir sind Raucher. Ihre Wohnung stinkt permanent nach Zigarette und etwas modrig. Wenn sie im Hausflur waren, merkt man dies sofort an dem ekelhaften Gestank und man muss die Fenster weit aufmachen um das wegzukriegen. Wenn man einige Meter hinter ihnen geht, merkt man wie sie stinken.

Selbst wenn sie mit angekippten Fenster lüften, muss ich meine Fenster schließen, da der Gestank ihrer Wohnung nach oben zieht. Meinen Balkon kann ich deshalb nur selten nutzen, da sie auch über Nacht dort ihr Fenster angekippt lassen und der gesamte Balkon nach deren Wohnung stinkt.

Sie sind nachtaktiv und immer bis nach Mitternacht wach und ich höre ihren Fernseher dabei. Es poltert mehrmals in der Woche einfach so mitten in der Nacht und das kommt auch von denen.

Die Nachbarn hatten mir schonmal klar gemacht, dass denen das egal ist, dass sie meine Nachtruhe stören (obwohl sie wissen, dass ich vor 5 Uhr aufstehen muss wegen Arbeit).

Demnächst kommt ein Vertreter der Hausverwaltung und will bei mir gucken, ob man was abdichten kann, sodass man auf dem Balkon dies mindern kann.

Er weiß bereits Bescheid, dass ich mit dieser Geruchsbelästigung nicht klarkomme, doch wie kann ich ihn überzeugen, dass er was in die Wege leitet und nicht Wache stehen muss beim Lüften und endlich mal meinen Balkon öfters nutzen und nachts auch mal ohne Ohrstöpsel schlafen kann?

Ich habe gelesen, dass Geruchsbelästigung zur Abmahnung oder gar Kündigung führen kann, aber:

Die unter mir wohnen länger als ich hier, meine Vermieterin lehnte eine Mietminderung wegen des Rauchens (da ging es noch nicht darum, dass ich nicht lüften kann wegen dem Gestank ihrer Wohnung) bereits mit Anwaltschreiben ab und sie und die Vermieterin von der Wohnung unter uns sind verwandt.

Ich frage mich da jedoch, ob die nichtmal daran denken, dass nach deren Auszug sie mehr für das Renovieren zahlen sollten, da ich mir bei dem Gestank schwer vorstellen kann, dass einfache Renovierungsarbeiten ausreichen.

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