Kündigungsfrist am Reitstall verkürzen?

Hallo,

ich hab mal eine Frage: und zwar stehe ich mit meinem Pferd in einem Stall, in dem es eine Kündigungsfrist von drei Monaten gibt. Dies ist vertraglich so abgemacht. Nun ist es jedoch so, dass schon seit einem Jahr die Zustände am Stall immer schlechter werden, so dass mein Pferd nun schon 60 kg abgenommen hat. Vertraglich war Vollpension abgesprochen was aber seit geraumer Zeit nicht eingehalten wird. Es bessert sich nichts, sondern wird immer schlimmer und der StallBesitzer möchte sogar noch mehr abrechnen. Meiner Meinung nach ist das Tierwohl gefährdet, und wenn ich noch weitere drei Monate an diesem Stall stehen würde, weiß ich nicht, ob mein Pferd den Winter überlebt. Außerdem hält sich der Stallbesitzer ja nicht an das was vertraglich abgemacht wurde. Nun habe ich einen guten Stall gefunden, in dem ich Mitte Oktober schon einziehen könnte. Die Kündigung ist nun auch verschickt, aber laut Kündigungsfrist könnte ich ja frühestens im Januar ausziehen. Wie ist das denn in solchen Sonderfällen?
Außerdem würde ich gerne wissen, ob es rechtlich korrekt ist, mir bis Januar den vollen Preis der Boxenmiete weiterhin abzurechnen. Denn es fallen ja auch deutlich weniger Arbeiten an, es wird weniger Strom verbraucht und weniger Wasser. Dass der Stallbesitzer noch eine Art Kaltmiete haben möchte, kann ich gut verstehen, aber ist es rechtens den vollen Preis zu verlangen?
Liebe Grüße

Kündigung, Pferd, Recht, Mietvertrag, kündigen, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Pferdehaltung
Palliativmedizin als Sterbehilfe erpressen?

Man bekommt ja als gesunder junger Mensch keine Sterbehilfe (bzw. eigentlich bekommen sie nichtmals schwerst Leidende).

Dann bleibt einem, qualvoll selbst Hand anzulegen.

Mir ist jetzt aber noch eine andere Idee gekommen u. da wollte ich einmal von euch hören, ob das aufgehen könnte:

Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört zum Recht auf Selbstbestimmung auch das Recht, sich das Leben zu nehmen.

Jetzt wird unsere tolle Gesellschaft, die vor 600 Jahren die Erde f. eine Scheibe hielt u. Hexen verbrannte, vor 80 Jahren Juden vergaste u. vor 60 Jahren Schwule verknackte, trotzdem erst mal wieder hingehen u. ausgerechnet diejenigen, die den Durchblick haben u. das Totsein als den besseren Zustand als das Lebendigsein erkennen, pahtologisieren, sprich wenn man sieht, dass jemand auf der Brücke steht, ihn zwangseinweisen u. versuchen einer Therapie zu unterziehen.

Wenn dann aber im Laufe dieser Therapie herauskommt, dass derjenige klar bei Verstand ist u. man ihn nicht länger pathologisieren kann, gibt es keine Rechtsgrundlage mehr, ihn vom Suizid abzuhalten. Wie gesagt, das Bundesverfassungsgericht hat hierzu 2020 geurteilt.

U. jetzt kommt, worauf ich hinauswill: Man kann ja auch sterben, wenn man nichts mehr trinkt u. isst. Das passiert aber, zumindest als gesunder junger Mensch, sehr langsam u. ist mit schlimmen Nebenwirkungen verbunden. Wenn man nun aber eben eine Bescheinigung hat, dass man klar bei Verstand ist, kann man dann die Behörden oder wen auch immer darauf aufmerksam machen, dass man ins Sterbefasten übergeht u. palliativmedizinische Begleitung einfordern?

Die Palliativmedizin ist ja dazu da, Schmerzen beim Sterben zu lindern. Klar, die würden auch erst wieder hingehen u. sagen, dass man ja gar nicht sterben muss. Aber wenn man als Patient sagt, ich trete das Sterbefasten an u. wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen, müssen die einam dann nicht helfen? Also könnte man so auf Umwegen einen schmerzfreien Suizid bzw. indirekt Sterbehilfe erreichen?

Tod, Recht, Gesetz, Arzt, Krankenhaus, Patientenverfügung, Psychiatrie, Selbstbestimmung, Selbstmord, Sterbehilfe, Suizid, zwangsernährung, Zwangsbehandlung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Recht