Gewährleistung?

Hallo, ich habe Ende Dezember 2023 Fliegengitter anbringen lassen was schon sehr problematisch begonnen hat. Man wollte es uns schon vorher anbringen und hat uns zwei bzw. den Termin zwei mal vergessen und ist nicht erschienen. Ich habe dan gesagt okay ich möchte die Fliegengitter nicht mehr erschien der Herr der das montiert Sonntag früh um 8 Uhr bei uns. Daraufhin habe ich gesagt wenn das mit der Montage schon so anfängt will ich nicht wissen wie es ist, wenn eine Reklamation kommt und er versprach alles wird ohne Probleme laufen. Ich habe nun im August drei Fliegengitter reklamiert, da sie anfangen Wellen zu bilden .. Man hat uns den Rahmen abmontiert keine Lösung gefunden und wieder dran montiert, jedoch wollte ich den Rollladen runtermachen es geht aber nicht. Habe jetzt eben mit der Dame am Telefon gestritten, weil sie alles abstreitet und absolut nicht hinter ihrem Wort steht. Sie sagt wir wechseln das Innere und dann ist gut .. sie würde das aus Kulanz machen … Ich habe doch Gewährleistung ? wie kann ich vorgehen ? Eine Rechnung habe ich nie erhalten, da es nie mitgebracht worden ist. Bezahlt haben wir immer auf Wunsch bar sobald alles montiert war, habe aber nach zehn Monaten noch keine Rechnung obwohl sie mindestens drei oder vier mal hier waren wurde nie etwas mitgebracht. Muss ich das akzeptieren oder kann ich das Geld zurückfordern ? Sie hat außerdem letztes Mal gesagt bei den nächsten wird das gleiche passieren wenn wir es austauschen soeben am Telefon verleugnen alle beide diese Aussage (der Mann der das montiert hat und die Dame (seine Frau) ) durch die fliegengitter kommen trotzdem Bienen / spinnen oder motten rein, weis aber nicht, von wo genau

Recht, Rechte, Verbraucherschutz, Garantie, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, käuferrecht, Käuferschutz, Rechtsschutz, Sachbeschädigung, Verleugnung, Gewährleistungsanspruch
Autounfall, zählt das als Zeuge?

Hallo, ich hatte einen sehr kleinen Unfall mit dem Auto als ich zur Schule gefahren bin. Jemand ist mir vorne reingefahren, da er nicht nach hinten geschaut hat und einfach rückwärts gefahren ist.
Es war wirklich kein großer Aufprall maximal 7kmh, nur das Problem ist wir beide gehen auf die gleiche Schule und ich habe mitbekommen er will, falls der Gutachter Schäden am Auto feststellen kann, behaupten es wäre andersrum sodass ich in ihn reingefahren wäre. Für mich ist das jetzt natürlich schwer das gegenteil zu beweisen, weil er ist ja mir vorne reingefahren (ich hatte genug Abstand zu ihm). Als wir ausstiegen und uns alles anschauten war nichts festzustellen ich wollte nicht die Polizei rufen habe aber trotzdem seine Daten mir geben lassen und er wollte nichts von mir.

direkt nachdem ich das mitbekommen habe das er Aussage gegen Aussage machen will bin ich zur Polizei gegangen und habe die Situation geschildert.
die meinten das gleiche, sie können nichts machen wenn keine Zeugen vor Ort waren, also habe ich vorgeschlagen mit dem Polizisten ihn anzurufen und zu sagen ja ich bin gerade mit meinem Vater am schauen und am Auto ist nichts du bist mir nur leicht vorne draufgefahren und er verneinte nichts sondern hat mit ja okay geantwortet. Der Polizist übernahm dann und er änderte plötzlich seine Meinung wieder und behauptet es wäre anders.

Meine Frage ist jetzt, zählt der Polizist als Zeuge falls es wirklich hart auf hart kommt und kann ich als weitere Beweismaterialien vorzeigen das er meine Daten nicht aufgenommen hat aber ich seine.

Sein Auto war übrigens ein älterer, roter opel Astra und meiner ein neuerer 5er bmw.
Lohnt es sich das ganze auch vom Gutachter mal sich anschauen zu lassen ?

Auto, Recht
2500 € Strafe droht wegen fehlender Pflegeversicherung - Wie kann ich diese sicher abwenden?

Hey.

Ich habe aus verschiedenen Gründen leider meine Beiträge für die Pflegeversicherung 6 Monate lang nicht überwiesen. Der Gesamtbetrag sind ca. 500 €. Ich werde diese 500 € jetzt auch sofort überweisen. Ich bin mir nur nicht sicher ob es dann damit geklärt ist. Oder ob mir trotzdem eine Geldstrafe droht.

Ich bin ziemlich schockiert von diesem Brief den mir die Staatsanwaltschaft geschickt hat, weil ich vorher keine Warnung erhalten habe.

Oder ist dieser Brief als Warnung zu verstehen?

Im Brief steht Folgendes:

"(...) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 2500 € geahndet werden. (...)"

Ich möchte diese Geldstrafe auf jeden Fall vollständig abwenden.

Wenn ich jetzt also den fehlenden Betrag komplett überweise + nachweise, dass nun alles komplett bezahlt ist - ist es dann erledigt?

Der 'Tatbestand' 6 Monate in Rückstand gekommen zu sein - ist ja aktuell leider schon erfüllt.

Was mache ich nun um sicher zu gehen?

  • Hat jemand damit Erfahrung oder selber diesen Fall gehabt?
  • Soll ich einen Anwalt konsultieren?
  • Oder gibt es evtl. (kostenlose) Beratungsstellen, die mich da kompetent beraten können?
  • Oder soll ich bei der Staatsanwaltschaft anrufen und nachfragen?

Den Anruf bei der Staatsanwaltschaft habe ich bisher nicht gemacht...

Falls die sagen, es reicht nicht, dass ich es jetzt alles bezahlt habe und ich schriftlich Gründe vorlegen muss um das Ganze abzuwenden - dann möchte ich lieber einen Fachmann konsultieren. Damit der mir sagen kann welche Gründe ich für das Ausbleiben der Zahlungen angeben kann, die dann auch akzeptiert werden.

Ich hoffe sehr, dass sich das klären lässt. Wie gesagt ich kann den fehlenden Betrag komplett und sofort bezahlen und werde in Zukunft alles immer gleich bezahlen damit kein Rückstand mehr Eintritt.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Schulden, Recht, Anwalt, Gesetz, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Ordnungswidrigkeit
Notfall - Kindesmutter verwehrt Umgang/Vaterschaft?

Guten Abend,

ich habe heute einen ziemlichen Schlag ins Gesicht bekommen. Meine Ex-Freundin und ich hatten einen heftigen Streit, der mal wieder damit geendet ist, dass sie mir verwehrt, unsere 8 Wochen alte Tochter zu sehen. Das ist nun schon das dritte Mal, weshalb ich heute erstmalig beim Jugendamt um Unterstützung gebeten habe.

Was ich nicht wusste: Um einen rechtlichen Anspruch auf den Umgang mit meinem Kind zu haben muss ich erstmal:

  • Vaterschaft einklagen (Mich hat sie damals nicht mit angegeben)
  • Sorgerecht beantragen (Weigert sie sich schon seit Beginn der Schwangerschaft)
  • Umgang einklagen (Wollte sie auch nie, weil sie "flexibel" bleiben möchte)

Der Sachbearbeiter meinte, dass ich mit einer Verfahrensdauer von etwa 18 Monaten sowie Kosten i.H.v. 8000€ rechnen kann. Das finde ich schon ziemlich heftig, weil das bedeuten würde, dass ich meine Tochter erst wieder sehe wenn sie laufen und sprechen kann und sie ja dann auch noch kaum Bindung zu mir haben wird.

Mir geht es seit dem Gespräch unglaublich schlecht und ich möchte einfach nur wissen, ob jemand hier Erfahrung mit diesem Prozess hat und mir da weiterhelfen kann?

Es ist zwar noch Kontakt zur Kindesmutter vorhanden, sie weigert sich aber in allen drei Punkten sich mit mir zu einigen. Ich darf mein Kind also nur sehen, wenn sie es erlaubt, ob einmal pro Woche oder im Monat.

Vielen Dank für eure Hilfe,

Simon

Umgangsrecht, Erziehung, Sorgerecht, Baby, Recht, Trennung, Drohung, Jugendamt, Vaterschaft, Jugendgericht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Recht