"Kalte Räumung", welche Rechte habe ich?

Ich habe eine Frage bezüglich einer sogenannten "Kalten Räumung". Mein ehemaliger Vermieter hat mir aufgrund ausbleibender Mietzahlungen zu Recht gekündigt. Ich suchte mir eine neue Wohnung und beließ all mein Gut in der alten Wohnung, mit dem Vorsatz sie zu räumen, sobald ich gesundheitlich dazu imstande bin.

Inzwischen erging eine gerichtliche Verfügung, wonach für das Mietobjekt eine Anwaltskanzlei als Zwangsverwalter bestellt wurde. Diese Kanzlei erhob nun Klage gegen mich (völlig ok), wobei eine gerichtliche Entscheidung noch aussteht. Ich habe jetzt alles für eine rasche Räumung abgeklärt, doch als ich dort war stellte ich fest, dass die Wohnung bereits geräumt wurde!

Was muss ich nun unternehmen?

Wenn die Zwangsverwalter diese Räumung veranlasst haben ist es rechtlich bestimmt anders zu betrachten, als wenn es die Eigentümergesellschaft, welche laut Beschluss keine Befugnisse mehr hatte, war.

Wäre prima, wenn ich Antworten bekommen könnte, - fundiert. Danke!

edit am 09.12.2017:

Habe am Donnerstag meine Rechtsberatung aufgesucht. Mir wurde nahegelegt vorerst von einer Anzeige abzusehen und die Zwangsverwalter werden angeschrieben um den Verbleib meiner Wohnungseinrichtung zu erfragen. Dennoch habe ich das für die anhängige Räumungsklage zuständige Amtsgericht über die willkürliche kalte Räumung informiert,- zum einen um evtl. auferlegte Kosten zu reduzieren, zum anderen um das Gericht davon in Kenntnis zu setzen, dass es Leute gibt die Klage erheben und dann doch glauben, das Gesetz in die eigene Hand nehmen zu dürfen.

Ich bedanke mich aber für all euer Interesse und Beiträge wie Kommentare. GFrey.

Recht, Räumungsklage, Rechtslage, Wirtschaft und Finanzen
Räumungsklage Klage auf Räumung und Herausgabe und Zahlungsklage - was ist mit weiteren kombilnierten Klagen - ist das gestattet?

ich weiß nicht ob diese Frage hier erlaubt ist, ich frage trotzdem und hoffe auf brauchbare Antworten und gleich vorab - ja ich war schon beim Vermieterverein, der nur Interesse am rekrutieren neuer Mandanten für seine Kanzlei hatte und beim Haus- und Grundbesitzerverein, der auf meine Bitte an Ostern einen Anwortbrief auf den Brief des Mietervereins zu schreiben sagte: Wir haben leider keine Zeit!" Somit wendi ich mich immer wieder an Euch, denn hier habe ich die besten Tipps bekommen. Also, ich habe heute zu meinem den fleissigen Lesern/innen bekannten Fall die Räumungs- und Zahlungsklage ausgearbeitet, mit Begründung und Rechtlicher Würdigung nun meine Frage: ich würe gern noch die anderen Punkte, Falsche Selbstauskunft, mit Beweis und andere Vertragsverletzungen z.B. sich wiederholende unerlaubte Gebrauchsüberlassung unter Vorlage der Abmahnungen hinzufügen; kann mir emand sagen, wie ich dies juristisch einwandfrei in die Klage einfügen kann, oder könnte es passieren, dass deswegen die Klage abgewiesen wird? Danke. Und a, ich mache das ohne Anwalt, denn ich habe nur zwei Wohnungen vermietet und kann nicht ständig die teuren Anwälte zahlen, in zweiter Instanz muss ich dann einen Anwalt nehmen, was dann ggf. auch erfolgt.

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Folgen einer Räumungsklage für den Mieter?

Hallo zusammen,

zur Situation: mein Schwiegervater in Spe hat 2 Wohnungen. In der einen Wohnen z.Z. meine Freundin mit Kind und ich. In der anderen ein externer Mieter. Unsere aktuelle Wohnung ist zu klein und somit wurde dem aktuellen Mieter der großen Wohnung (alleinstehend) wegen Eigenbedarf gekündigt. Die Kündigungsfrist läuft am 31.08.2016 aus. Es wurde kein schriftlicher Einspruch gegen die Kündigung eingelegt. Da der Mieter ein absoluter Laumalocher ist, hat er sich viel zu spät um eine neue bleibe gekümmert und verlangt nun, dass er mindestens einen Monat länger in der Wohnung bleibt. Er ist einfach blauäugig und erkennt den Rattenschwanz nicht, den er mit sich zieht. Für unsere aktuelle Wohnung ist auch schon ein Nachmieter gefunden! Heute sagte er folgendes: "ich werde mindestens einen Monat länger bleiben und wenn Ihr das nicht akzeptiert, dann bleibe ich halt ein ganzes Jahr noch hier hocken, bis die Räumungsklage wirkt." Angeblich hat er sich ein haus gekauft, aber nun gibt es einen dicken Zoff zwischen Bank, Verkäufer und Ihm..

zu meinem Anliegen: Am Samstag setzen wir uns alle zusammen. der beschriebene Mieter, der Vermieter und ich. Ich benötige Fakten und am besten Beispiele die Ihn davor abschrecken soweit zu gehen! Also was kostet das verfahren für Ihn? welche kosten muss er tragen? ist man dan vorbestraft? und und und. alle Fakten die einen davon abhalten eine Räumungsklage zu provozieren.

PS.: Mit Vernunft ist ihm nicht beizuwohnen

Danke euch!! LG blubb

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