Ich darf soweit von niemanden ein Foto machen ohne zu fragen. Das gilt ja auch für Überwachungseinrichtung nur die Kaufhäuser haben ein Warnschild das als Abschreckung und gleichzeitig als Hinweis darauf bezieht "Wenn du den raum betrittst wirst du gefilmt". Idem man eintretet "erlaubt" man eine Aufnahme. Also ist keine Verletzung relevant.
Bei festen Blitzer habe ich auch oft kurz vor dem Blitzer ein Schildchen sehr klein gehalten "radarkontrolle" beobachtet. Das dient ja dem selben Zweck wie oben.
Jetzt die eigentliche frage. Stimmem diese zwei theorien oder wurde ich falsch informiert? Wenn es stimmt, Sollte dann bei Mobielen Blitzer auch nicht vorher ein Schild aufgestellt werden das es nicht ins Persönlichkeitsrecht eingreift. Im Falle eines einspruchs dass, das verfahren eingestellt wird ?
Ich wurde nicht geblitzt es ist reine interesse! ist mir öfters mal so aufgefallen.