Erfährt eine Behörde die ein Einschreiben im gelben Umschlag schickt von der Post die eingerichtete Nachsendeadresse?
Behörden können unterbinden, dass Briefe mit Einschreiben im gelben Umschlag an eine Nachsendeadresse geschickt werden. Dann darf die Post nicht zustellen und der Brief geht zurück. Aber verrät die Post der Behörde, dass eine Nachsendeadresse eingerichtet wurde? Und verrät sie der Behörde sogar welche Adresse das ist?
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