Moin!
Man kann ja nach §75 (3) AMG auch eine "mindestens gleichwertige" Ausbildung als ausreichende Sachkenntnis anerkennen lassen, um als Pharmaberater tätig werden zu dürfen. Dass da je nach Bundesland eine andere Behörde zuständig ist und die Anerkennung etwas kostet, ist mir klar.
Und anscheinend legen die jeweiligen Behörden der unterschiedlichen Bundesländer unterschiedliche Maßstäbe an, was nun anerkannt wird und was nicht. Überspitzt gesagt: In Ba-Wü ist einem promovierten Molekularbiologen nicht sicher, dass seine Ausbildung anerkannt wird, während man in Berlin sogar als Anästhesiepfleger Chancen hat.
Deswegen: ist man denn an ein bestimmtes Bundesland gebunden, wo man die Anerkennung beantragt? Oder könnte man als Mensch, der in Ba-Wü arbeitet und lebt, das Ganze auch in Berlin beantragen?
Und wenn man ans Bundesland gebunden ist: Ist es dann das Bundesland, in dem man lebt... oder das, in dem man arbeiten möchte (was, wenn man das noch nichtmal weiß)?
Die hiesige IHK konnte mir auf telefonische Nachfrage leider nicht weiterhelfen.