Darf ein PKW ohne Einwilligung der Polizei abgeschleppt werden?

Hallo.Darf ein Abschleppunternehmen einen Wohnwagen,der nicht im Halteverbot steht,der aber schon seit länger als 14 Tagen dort steht ( wo er niemanden stört,aber es ist offiziell nur 14 Tage erlaubt ) einfach abschleppen,nur,weil beispielsweise ein Anwohner oder Fußgänger sich daran stört ( b.z.w.ein Problem mit mir,der Halterin des Wohnwagens hat ) ,oder muss auch die Polizei dafür das okay geben ? Da ich kein Wohnmobil,sondern lediglich einen Wohnwagen habe,könnte ich diesen nicht alle 14 Tage umstellen.Mein Plan ist es,mich mit verschiedenen Polizeiwachen per Brief in Verbindung zu setzen,und meine Situation zu erklären.Wenn eine Wache sagen würde "wenn sie ihr kleines Wohnmobil in die......strasse stellen,akzeptieren wir das,und der Wohnwagen wird nicht abgeschleppt" würde ich gerne schon jetzt gewisse Vorbereitungen in Richtung Wohnmobil säubern,einräumen,dekorieren,in eine entsprechende Straße stellen,treffen,damit ich ( falls ich wohnungslos werde ) gleich dort einziehen kann.( Unter mir ist ein Getränkemarkt,darunter ist ein Keller,in diesem befinden sich Stützpfeiler,da der Getränkemarkt durch die Getränke sehr viel wiegt.Außerdem wurde aufgrund von starken Rissen in den Wänden vor 4 Jahren schon einmal das Haus evakuiert,und ich bekam vom Vermieter keine Ersatzwohnung gestellt,sondern war 7 Monate mal hier und mal da bei Kirchen-Leuten untergekommen,was ich aufgrund schlechter Erfahrung nie wieder tun möchte.Nun habe ich wieder ( dezente ) Risse in den Wänden,und der Vermieter möchte 6 große Balkone,die sich jeweils 2 Mieter ( mit Trennwand dazwischen ) teilen müssten,anbauen.Das sind schätzungsweise 48.000 kg ! Und das bei einem so unstabilen Haus.Ob er den Statiker,der den Anbau der Balkone genehmigt hat,bestochen hat,oder ob dieser einfach nur seinen Job nicht richtig gelernt hat ist mir schleierhaft.Normal ist das jedenfalls nicht.Die Arbeiten beginnen in 2 bis 4 Wochen,und einen Statiker,der mir ein Gegengutachten erstellt,hat frühestens in 4,wenn nicht sogar erst in 6 Monaten,Zeit.Da es ohnehin Probleme mit dem kriminellen Vermieter gibt,finde ich die Option Wohnwagen garnicht mal so schlecht.Mir kam die Idee mit der Toleranz der Polizei,da in ganz DE zwar wildes Campen verboten ist,aber aufgrund der Wohnungsproblematik schon seit mehreren Monaten in einem bestimmten Bereich in Berlin wildes Campen gestattet wird.Ich wohne in Hamburg.Da ich SCHUFA-Einträge habe bekomme ich ohnehin keine neue Wohnung.Mir gefällt auch die mit dem im Wohnwagen wohnen verbundenen Freiheit.DANKE für Eure Antworten !

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Dauerhaftes Parkverbot beantragen?

Hallo.

Ich wohne seit zwei Jahren in einem Haus, an dessen Seite eine recht enge Straße vorbei geht. Ganz knapp passen dort zwei Autos aneinander vorbei. Auf dem Grundstück des Hauses, wo ich wohne, sind einige Anwohnerparkplätze direkt nach dem Fußgängerweg. Also steht man senkrecht zur Straße. Seit neuestem parkt eine neue Mieterin von gegenüber immer direkt hinter den Parkplätzen, die zu unserem Haus gehören, sodass es mir schon mehrfach nicht möglich war auszuparken, v.a. wenn meine Wohnungsnachbarn noch links und recht von mir stehen. So ist dann ein frühzeitiges Einschlagen nicht möglich.

Ich habe es schon mehrfach beim Vermieter der Dame angesprochen, da man diese nicht persönlich angetroffen hat. Leider hat dies nichts gebracht und auch Besucher von der Dame parken dort regelmäßig mit einem riesigen Abstand zum Zaun des gegenüberliegenden Hauses, sodass die Straße noch enger wird. Um die Ecke liegen übrigens noch mehrere Parkplätze, die auch mein Besuch benutzt. Von dort muss man zwar ein paar Schritte mehr laufen, aber das ist manchen wohl schon zu viel. Allerdings konnte die vorherige Vermieterin das scheinbar schon.

Jetzt meine Frage. Ist es möglich ein dauerhaftes Parkverbot für diesen Abschnitt der Straße zu beantragen, wenn man einfach unter manchen Umständen nicht ausparken kann? Ich weiß ja, dass man bei manchen Dingen ein temporäres Parkverbot beantragen kann, aber stellt die Stadt bei einem solchen Problem wir bei mir beschrieben auch eines aus oder ist das noch zu wenig?

Recht, Ordnungsamt, parken, Parkverbot

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