Guten Tag,
Ich kam heute zu meinem Auto und fand einen Strafzettel vor, 20.01, ein Samstag um 11:30 ausgestellt. Im Bild seht ihr die Beschilderung. Meine Frage ist nun, ob ich die Beschilderung falsch verstehe oder ob ein Fehler vor liegt.
Och verstehe die Beschilderung wie Folgt:
(Obere Schild hierfür Irrelvant)
Es herrscht eingeschränktes Halteverbot, augenommen Personen mit Bewohnerparkausweis, in der Zeit von 8 bis 16 Uhr von Montag bis Freitag. Daraus hatte ich geschlossen das man sowohl nach 16 Uhr, als auch am Samstag und Sonntag dort auch ohne Bewohnerparkausweis dort parken kann.
Denn wenn dieses eingeschränkte Halteverbot durchgehend gelten würde, dann wäre die zeitliche Beschriftung ja sinnlos.
Wie versteht ihr das? Vielleicht kennt sich ja jemand richtig aus.
Wohne auch in der Straße und hatte seit 2 Jahren noch nie dieses Problem.