Konto gesperrt bei Privatinsolvenz

Hallo Zusammen, eine Bekannte (Mutter einer Tochter) von mir hat ein großes Problem, wobei die Bank und auch der Treuhänder keine Hilfestellungen anbieten. Seit September ist sie in der Privatinsolvenz (Beschluss des Amtsgericht). Ihre Schulden sind entstanden, weil sie sich in den falschen Mann verliebt hat und von diesem, regelrecht ausgenommen und ausgenutzt wurde! Resultat: Geld weg------>Mann weg!!!!!!!!

Ihr P-Konto wurde vor ca.2 Wochen gesperrt, angeblich durch den Treuhänder, so sagt die Bank. Sie musste die Bescheinigung 850k ZPO beibringen und hat dem Treuhänder alle geforderten und notwendigen Unterlagen übersendet. Jedoch ist das P-Konto immer noch gesperrt. Der Filialleiter verweigert jegliche Auskunft und gibt das Konto nicht frei, was kann meine Bekannte tun?

Weiterhin .........

Ihr steht ein Grundfreibetrag des Schuldners (= Kontoinhaber) derzeit1 (§ 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verbindung mit § 850c Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2a ZPO in Höhe von 1.028,89 € und ein weiterer Freibetrag derzeit1 in Höhe von 387,22 € für die erste Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird (§ 850k Abs. 2 Nr. 1a ZPO) zu, also ein Gesamtbetrag in Höhe von 1416,11 Euro. Gem. der Pfändungstabelle § 850 c sollte bei einem Nettoverdienst von 1823,62 allerdings ein pfändungsfreier Betrag in Höhe von 1621,67 erhalten bleiben.

Welcher pfändungsfreier Betrag bleibt ihr nun wirklich? Leider bin ich kein Jurist und verstehe nicht wirklich welcher Betrag nun für sie gilt.

Sie bekommt von ihrem Arbeitgeber Weihnachtsgeld. Muß den Pfändungsfreibetrag hierfür beim Vollstreckungsgericht herauf setzen lassen, oder wird dieses durch den TH/Bank automatisch berücksichtigt?

Ich wünsche mir, für meine Bekannte, viele hilfreiche und kompetente Auskünfte. Sie ist finanziell nicht in der Lage, sich einen Anwalt zu leisten und mein Verständnis für juristische Hilfestellungen ist gänzlich am Ende!

Vielen Dank für eure Hilfe!!!!!

Insolvenz, P-Konto, Privatinsolvenz, Pfändungsfreibetrag, gesperrtes Konto, kontosperrung
Schulden bei der Krankenkasse, kann sie das Gehalt pfänden?

Folgende Situation: ich habe bei der Krankenkasse einen beachtlichen Berg an Schulden. An den ich aber keine Schuld habe. Da ich die letzten 5 Jahre meine Mutter pflegte, konnte ich keiner Beschäftigung nachgehen. Die Krankenkasse wusste das. Trotzdem erhoben sie auf einmal meinen Monatlichen Beitrag von 135,50 auf ca. 650 Euro. Immer wieder schrieb ich ihnen, das ich weder Angestellt, und erst recht nicht Selbstständig bin, und ich die Erhöhung nicht annehme. Die Schreiben blieben unkommentiert. Durch die Verschlechterung des Zustandes meiner Mutter, schob ich ein erneutes Schreiben per Einschreiben, oder einen persönlichen Erscheinen immer vor mir her. Klar, das war schon meine Schuld, und hätte nicht sein müssen, aber wie gesagt, ich hatte einfach ganz anderen Sorgen. In den letzten 4 Jahren hatte ich von der Krankenkasse dann auch schon zweimal den Besuch des Gerichtsvollziehers. Diese gingen aber immer ohne „Beute“, da es bei mir eben nichts zu holen gibt. Mitte des Jahres musste ich dann endgültig meine Mutter in ein Pflegeheim geben, in dem sie dann vor 3 Wochen auch verstarb. Nun werde ich, wenn alles glatt geht, ab Januar wieder beschäftigt sein. Nun ist meine Frage, wenn ich dann wieder ein normales Einkommen habe, wird die Krankenkasse dann sofort mein Gehalt pfänden und soll ich somit in guter Voraussicht schon mal mein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen? Bis auf die Krankenkasse habe ich nirgends Schulden, bin nicht in der Schufa, und musste auch noch keine Eidesstattliche Versicherung ablegen. Und ich möchte auch, das das alles so bleibt. Oder kann ich der Krankenkasse mitteilen, das, sobald ich wieder Angestellt bin, jeden Monat was von meinen Schulden abtragen werde? Allerdings bin ich nicht bereit, die überteuerten Forderungen, also von 650 Euro, zu bezahlen, sondern nur die angemessenen monatlichen 135. Ob sich darauf die Krankenkasse einlassen wird?

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