Eine Hartz 4 100% Sanktion, verstößt doch ganz klar gegen das Grundgesetz, oder ?

Hallo Leute,

einer meiner besten Freunde hatte vor 1 Monat und 2 Wochen eine 100% Sanktion bekommen (Also keine Miete, Krankenkasse) für 3 Monate, vom Amt bekommt er Hartz 4 ( Ich bin es wirklich nicht, da ich kein Hartz 4 bekomme und auch noch bei den Eltern wohne ^^)

Er hatte vorher schon stufenweise Sanktionen bekommen, weil er sich nicht beworben hat und nicht zu terminen erschienen ist, die 100% sanktion erhielt er weil er eine Arbeit abgelehnt hatte.

Er ist damit eigentlich Obdachlos, zurzeit kann er noch die Miete bezahlen durch seine anderen Freunde die ihm was leihen, aber das können die auch nicht lange und Krankenkasse hat er jetzt schon schulden dadurch und ansonsten bekommt er glaub ich so gutscheine für essen.

Er hatte scheinbar auch ein widerspruch irgendwie bewirken wollen, der dann aber wohl abgelehnt wurde, so richtig bin ich nicht im Thema bei Ihm drin.

Jedenfalls will ich oder möchte ich hier nicht disktuieren wie moralisch falsch sein verhalten ist und wie richtig vielleicht die Sanktion sind, weil er einfach faul ist, ansonsten ist er aber kein schlechter Mensch er trinkt, nix raucht nix, feiert keine Partys usw. und versucht eigentlich nur zu überleben irgendwie. ** Ich möchte hier einfach wissen, ob eine 100% Sanktion wo also wirklich keine Miete und keine Krankenkasse mehr bezahlt wird, ob das wirklich rechtlich gesehen sein kann.**

Ich habe mir das Grundgesetzt nur kurz durchgelesen und überall wird ja gesagt glaub ich zumindest das dass Grundgesetzt über allen anderen Gesetzen steht und das heißt für mich, auch über das Sozialgesetzt.

Also vorralen die Punkte sind mir wichtig

Grundgesetzt:

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

So wenn man doch eine 100% Sanktion bekommt und damit Obdachlos wird, kann doch keinesfalls mehr die würde des Menschen bestehen bleiben, also das ist für mich ein ganz klares Gesetz gegen eine 100% Sanktion.

und

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Also wenn man auf der Straße landet, ist die körperliche unversehrtheit ja sicherlich auch nicht mehr gegeben und das ein gesetzt dort eingreifen kann, gilt doch sicherlich nur für Straftäter oder physisch kranke oder?

und

Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Also wenn das Amt einen ein Job anbietet, heißt das für mich kann den auch immer ablehnen, weil wenn man den annehmen muss, wäre das ja ganz klare zwangsarbeit, aber wenn man den nicht annimmt wird man sanktioniert, das ist doch auch ganz klar gegen das gesetz finde ich.

Also unabhängig von den moralischen punkt, 100% Sanktionen verstoßen doch klar gegen das grundgesetzt und müssten damit verboten werden oder ?

PS: Ein Foto vom Sanktionsbrief, nur die wichtigen Punkte sieht man.

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Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, Arbeitsamt, Hartz IV, obdachlos, Sanktion, Verfassung
Angst obdachlos zu werden?

Also ich hab mich Ende Februar von meinem Freund im bösen getrennt, da ich aber kein Job habe, und nur ALG2 beziehe, konnte ich nicht sofort ausziehen. Ich suche nun in Leipzig nach Wohnungen, die dann über das Jobcenter Leipzig bezahlt werden... wohnungen zu finden, die im Rahmen liegen ist nicht das Problem aber ich steh durch zwei dummheiten in der schufa. ich habe vor einer Woche die SElbstauskunft der sCHUUFA beantragt. Dort stehen keine Mietschulden drinnen, soviel steht fest:! Und trotzdem macht jeder Vermieter in Leipzig dicht, sagen alle wenn ich in der schufa steh, gibts keine Wohnung...Selbst wenn jemand für mich bürgen würde nicht. Finde ich sehr doof / sehr beunruhigend, da die jetzige gemeinsame wohnung wo ich zwangsweise mit meinem exfreund noch zusammen lebe, zum 1.7.2017 gekundigt ist und wir bis zum 29.06.217 ausgezogen sein sollen. er hat bereits einen neuen mietvetrag unterschrieben. so dass ich defintiv bis zum 29.06.2017 ausgezogen sein muss. desweiteren hab ich mich auf den Wohnungsmärkten erkundigt, und es ist nicht möglich bis ende juni noch eine kurzfristige wohnung zu finden. ich habe mich nun bei der satdt, in der abteilung für Notunterkünfte gemeldet. dennoch wurde mir am Telefon bereits gesagt, dass ich nur maximal eine oder zwei wochen diese uNTERKUNFT gestellt bekomme vom staat .. Habt ihr eine idee, was ich machen kann um doch noch bis 29.06. eine wohnung zu finden, wo ich drei jahre drinnen bleiben kann erstmal.. ich bin nervlich wirklich am ende und bin auch kurz vorm burnout wegen dem ganzen stress und den ganzen sorgen .. meine angst obdachlos zu werden ist echt seeeeehr groß. ich hoffe ihr könnt mir helfen..

mfg vanessa :)

Wohnung, obdachlos

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