Wir haben einen Notartermin kurzfristig abgesagt, was erwartet uns?

Wir wollten ein Haus für 325.000€ kaufen. Der Notartermin wurde nun von uns einen Tag vor dem geplanten Termin abgesagt, weil der Verkäufer unrichtige Angaben über das Haus gemacht hat und die geforderten Unterlagen nicht vollständig beschafft hat.

  1. Mit was für einer Notarrechnung müssen wir nun rechnen? Dieser hat ja den Entwurf für den Kaufvertrag gemacht, die Daten angepasst und auch meine Fragen diesbezüglich beantwortet. Außerdem hat er sich ja sicher auf den Termin am nächsten Tag vorbereitet. Kann der wirklich die vollen 2% fordern?

  2. Soweit ich gelesen habe, muss ja derjenige den Notar zahlen, der ihn beauftragt hat. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob dies in unserem Fall so eindeutig ist.

  3. Ich habe von der Maklerin ein Datenblatt des Notars erhalten, in welches ich meine Daten eingetragen habe. Da mir die Maklerin zugesichert hat, das mir für den Entwurf erstmal keine Kosten entstehen, habe ich dies in dem Datenblatt so auch ergänzt.

  4. Einige Tage später kam dann der Kaufvertragsentwurf per Email von der Maklerin.

  5. Erst nach Erhalt des Entwurfs habe ich eine Vollmacht zur notariellen Beauftragung unterschrieben. Diese habe ich mit dem Hinweis an die Maklerin geschickt, das sie die Beauftragung nach Unterschrift der Verkäuferin an den Notar weiterleiten kann (also gemeinsame Beauftragung durch Käufer und Verkäufer?). In dieser Vollmacht ist dann geregelt, das derjenige, der den Vertrag nicht unterschreibt die Notarkosten zahlen muss.

Bin das nun tatsächlich ich?

Hauskauf, Notar, Terminabsage
Hauskauf wegen Verkäufer geplatzt - Wer zahlt Notar? Kann dieser Kosten verlangen?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem und hoffe auf euer Wissen und Meinungen: Mein Mann und ich beabsichtigen ein Haus zu kaufen und haben nach vielen Gesprächen mit dem Verkäufer uns darauf geeinigt einen Notartermin zu machen. Ich muss dazu sagen, dass der Verkäufer und viele Wochen hin gehalten hat und die Initiative sehr von uns aus ging. Ich habe ihn mehrfach gefragt, ob er sich sicher sei, dass Haus verkaufen zu wollen und falls nicht, dies bitte direkt zu sagen. Er beteuerte immer dass er wolle und auch zeitnah und wir doch ruhig zum Notar gehe sollen um den Vertrag fix zu machen.

Also waren mein Mann und ich vor 3 Wochen beim Notar und haben diesen den Auftrag erteilt einen Kaufvertrag zu erstellen was dieser auch tat. Ich hatte noch im Büro nachgefragt, ob Kosten entnstehen und wenn ja in welcher Höhe. Die freundliche Dame meinte nur, dass es seien* könnte*, dass Notar xy eine Bearbeitungsgebühr erheben würde. Zu der Höhe der Kosten äußerte sie sich nicht.

Nun telefoniere ich seit 2 Wochen hinter dem Verkäufer her um zu klären wann wir den jetzt zum Notar gehen um den Vertrag zu unterschreiben. Ich erreiche ihn entweder gar nicht oder werde von ihm vertröstet, dass wir in ein paar Tagen sprechen. Er hat immer eine andere Begründung. Ich gehe sehr stark davon aus, dass er sich anders überlegt hat und nicht verkaufen möchte. Das gleiche ist wohl vor ein paar Monaten auch passiert., was ich leider erst vor ein paar Tagen erfahren habe.

Nun habe ich vorhin beim Notar angerufen und meine Bedenken geäußert. Der Büroassistent sagte mir, dass bei Nicht-Verkauf ich die KOsten zu tragen hätte, da ich den Auftrag erteilt habe. Verstehe ich und macht auch Sinn. Die Höhe würde sich auf knapp 1000€ belaufen. Das verstehe ich wiederrum nicht. Er meinte, dass läge irgendwie daran, dass der Entwurf ja auch der eigentliche Vertrag wäre?!

Zu meiner Frage: Wonach richtet sich die Höhe der Kosten und gibt es da nicht Kostenkataloge oder kann der Notar in beliebiger Höhe Rechnungen schreiben, zumal ich bis auf die Erteilung zur Erstellung des Entwurfes nichts unterschrieben habe. Hätte man uns da nicht aufklären müssen? Und: Kann man den Verkäufer da irgendwie mit ins Boot nehmen, dass er sich an den Kosten beteiligt?

Sorry, ist doch etwas lang geworden! ;)

Liebe Grüße

Immobilien, Hauskauf, Notar

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