Muss ich für eine Löschungsbewilligung [für ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht] Notarkosten bezahlen?

Mein Haus ist jetzt abbezahlt (Hurra!) und ich hatte telefonisch beim Kreditinstitut darum gebeten, dass man mir eine Löschungsbewilligung zuschickt. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass an diesem Punkt schon Kosten auf mich zukommen, habe jetzt aber einen Brief von einem mir unbekannten Notar bekommen mit einer Rechnung über 101,98 Euro und einer Löschungsbewilligung mit beglaubigter Unterschrift der Leute vom Kreditinstitut in Kopie. Wenn ich bezahlt habe, wird mir das Original der Löschungsbewilligung zugeschickt, steht auf dem Begleitschreiben.

Beim herumgooglen stoße ich immer wieder auf die Aussage, dass die Bank für die Löschungsbewilligung keine eigenen Kosten in Rechnung stellen darf, aber die Auslagen für eine notarielle Beglaubigung geltend machen darf.

Es handelt sich auch tatsächlich "nur" um die Notarkosten, aber trotzdem,

-hätte man mich nicht VORHER über die Kosten informieren müssen?

-muss denn schon die Zustimmung des Kreditinstituts zur Löschung unbedingt notariell beglaubigt sein? Ist das eine gesetzliche Vorgabe?

 -nicht "mein" Kreditinstitut stellt mir seine Auslagen in Rechnung, sondern ich habe jetzt eine Rechnung von einem Notar, den ICH nie beauftragt hatte.

-falls ich irgendwann einen Löschungsantrag stellen möchte, dann habe ich eigene Notarkosten; was ich jetzt einem anderen Notar zahle zählt dann gar nicht, oder?

-was würde passieren, falls ich die Rechnung nicht bezahlen würde?

Notar, Löschungsbewilligung

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