Der Notar hat das Baulastenverzeichnis nicht eingesehen. Schlimm?
in unserem Kaufvertrag für ein Haus steht:
"Der Verkäufer erklärt, dass ihm außer den allgemeinen öffentlichen Lasten wie etwa der Grundsteuer derartige Belastungen, insbesondere altrechtliche Dienstbarkeiten, Baulasten, eine Wohnungsbindung oder eigentumsbeschränkende behördliche Verfügungen nicht bekannt sind. Der Notar hat das Baulastenverzeichnis nicht eingesehen."
Nun habe ich im Internet geforscht und gelesen, dass der Notar das "Baulastenverzeichnis" vor der Unterschrift des Vertrages einsehen sollte!
wie ist weiterhin vorzugehen? Im Vertrag steht es gibt keine "Altlasten" auf das Haus!!
Sind wir so trotzdem auf der sicheren Seite?? Nicht dass es da doch noch was gibt und uns dies aber die Verkäufer nicht gesagt haben..??!!
Danke schon mal für die Antworten