Ist man ab dem Tag der neue Besitzer , wenn man den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben hat, oder erst wenn das Geld geflossen ist, was sich ja aber manchmal noch hinzieht, z.B. bei der Eintragen einer Grundschuld.
In meinem speziellen Fall ist es noch komplizierter, da das Haus von einer Erbengemeinschaft gekauft wird.
Erbe 1 hat 75% des Hauses und sitzt mit mir als erstes beim Notar.
Erbe 2 hat 25% des Hauses und geht allein 1 Woche später zum Notar.
Leider läßt sich das aus Zeitgründen nicht zusammen legen.