Verzugszinsen bei Wohnungskauf

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Ich habe mir diesen Sommer eine Eigentumswohnung gekauft. Im Kaufvertrag wurde als Kaufpreisfälligkeit der 01.08.2013 vereinbart. Um einen günstigen Kreditzins zu erhalten, wurde der Kredit teilweise mit dem Wohnhaus meiner Eltern beliehen, dass seit einiger Zeit abbezahlt ist. Das dazugehörige Grundstück ist Erbpacht und Eigentum der Kirche. Die Finanzierungsbank hatte insofern obligatorisch eine Stillhalterklärung der Kirche angefordert, die grundsätzlich vom Notar einzufordern ist. Der Notar war allerdings der Ansicht, dass eine Stillhalteerklärung nicht nötig sei, da die Löschungsbewilligung der im Grundbuch eigetragenen Bank meiner Eltern vorliegt. Die Bank war anderer Meinung. So kam es, dass ein Großteil des Kredits erst 2,5 Monate nach Kaufpreisfälligkeit ausgezahlt werden konnte. Ich hatte damals schon Muffe, dass mir die Verkäufer einen Strick aus der Sache drehen könnten, da diese bei Nichtzahlung direkt einen vollstreckbare Titel gegen mich in der Hand hätten. Über den zuständigen Makler konnte ich mit den Verkäufern, ein nett wirkendes älteres Ehepaar, im August allerdings vereinbaren, dass ich den Schlüssel schon vor Kaufpreiszahlung erhalte und die Wohnung Ende August beziehen kann. Die spätere Kaufpreiszahlung wäre "Kein Problem". Der endgütige Kaufpreis wurde dann am 12.10.2013 ausgezahlt. Am 22.11.2013 habe ich ein Schreiben vom Verkäufer erhalten, mit welchen dieser knapp 600 EURO Verzugszinsen von mir einfordert.

Frage: Kann ich mich in irgendeiner Form dagegen wehren? Zum einen habe ich die später Auszahlung nicht verschuldet und zum anderen haben wir eine spätere Zahlung im Vorfeld bereits (mündlich) vereinbart. Weiter habe ich bereits ab dem 01.08.2013 das Hausgeld und sonstige Kosten in voller Höhe übernommen, obwohl im Kaufvertrag folgendes vereinbart ist: Der Verkäufer wird den Besitz mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises übergeben. Mit dem Besitz gehen Nutzungen, Lasten und Gefahr auf den Käufer über [...] Der Käufer tritt mit Wirkung vom Zeitpunkt des Besitzübergangs in sämtliche Verpflichtungen der Verkäufer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und gegenüber dem Verwalter ein.

Kann ich dass gezahlte Hausgeld ggf. verrechnen?

Vielen Dank vorab.  

Immobilien, Notar, Wohnungskauf
Eigentum/Gütertrennung bei einem Haus bei Hochzeit und anschl. Scheidung - Ehevertrag nötig?

Ich versuche es möglichst kurz und prägnant zu fassen.

Ich besitze eine Immobilie die ich 2 Jahre vor der Ehe gekauft habe. Kaufpreis sagen wir 200.000€. 100.000€ aus meinem Eigenkapital bezahlt, 100.000€ Schulden sind noch drauf. Im Grundbuch bin nur ich eingetragen. Rate an die Bank zahle nur ich.

Lebensgefährtin wohnt mit im Haus und trägt die Nebenkosten(400€ im Monat was in etwas einer Miete entsprechen würde).

Aussage/Stand heute : Ich hab das Haus + das finanzielle Risiko zu tragen und Sie zahlt nur Miete hat dafür aber auch nicht das Risiko aber auch nie Eigentum.

Gehen wir davon aus wir heiraten nun in 2014 und da es nicht so läuft wie geplant (was ich nichth offen will) lassen wir uns 2021 wieder scheiden.

Da sich dann an die mündliche Aussage von oben natürlich keiner mehr erinnert meine Frage ob Sie etwas einklagen/erwirken kann ,z.B. 50% der abgetragenen Schulden in den 7 Jahren (weil es ja eine Zugewinngesmeinschaft wäre). Oder wäre Sie da "aussen vor" da ich ja als einziger im Grundbuch eingetragen bin, alleine den Kaufvertrag unterschrieben habe, alleine den Kredit abbezahlt habe und das Risiko getragen habe und sie "nur Miete" gezahlt hat ?

Oder wenn dem nicht so ist, könnte man so etwas vorab über einen Ehevertrag regeln ? Das bei einer Scheidung klar ist, dass die Immobilie mir gehört und alles was in den x Jahren Ehe abbezahlt wurde auch meins ist ? Bei "anderen" Gütern also Fernseher, Küche, Auto etc. wäre mir das ziemlich egal aber die Immobilie wäre meine Altersvorsorge und hätte für mich allerhöchste Wichtigkeit.

Hoffe auf eine hilfreiche Antwort ! DANKE!

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Vermieter im Altersheim - Mietpreis erhöhung rechtmäßig?

Hallo Community

Meine Oma wohnt seid anfang der 70er in einem Zweifamilienhaus welches damals der Vermieter und mein Opa zusammen gebaut haben. Da mein Großvater damals beim Bau geholfen hat, und meine Großeltern auch immer den gemeinsam genutzten Garten in Ordnung gehalten haben, hat der Vermieter damals die Miete mit 100 Mark kalt angesetzt, Freundschaftspreis praktisch, es wurde auch kein Mietvertrag erstellt damals. Zur Euro wende 2002 wurde einvernehmlich auf 100€ kalt erhöht und seitdem hat sich nix geändert an den Rahmenbedingungen.

Im jahre 2013 leben in den 2 Wohnungen allerdings nurnoch meine Oma, und die Frau vom Vermieter. Mein Großvater ist leider 2010 verstorben, der Vermieter 2012.

Die Frau vom Vermieter ist nun allerdings bereits 90 und Pflegebedürftig, wurde ein Jahr nun von einer Osteuropäischen Pflegekraft zuhause gepfegt, aber aufgrund ihrer Demenz und der damit einhergehenden Agression nun in ein Altersheim eingewiesen. Die Bevollmächtigte der Vermieterin, die das veranlasst hat, hat aber mit dem Einweisen ins Altenheim alles an einen Notar abgegeben, und dieser hat ihr gegenüber nun bereits angekündigt, das die Miete meiner Oma wohl viel zu niedrig wäre, und sie jetzt um das Altenheim zu Finanzieren angehoben würde.

Allerdings ist das Haus auch in keinem guten Zustand... im Keller schimmelt es teilweise, die Kacheln kommen von der Wand, die Wasserrohre sind fast dicht von Kalk, sodass man kaum Druck auf dem Hahn hat, und das Dach ist an einigen Stellen wohl undicht.

Die erste Frage für mich wäre: Kann man einer fast achzigjährigen die seid knapp 40 jahren in dieser Wohnung lebt, so einfach die Miete drastisch erhöhen?

Die zweite Frage wäre, wenn dem so geschieht, könnte man dann nicht zumindest gegen den Notar vorgehen, weil das Haus schwer renovierungsbedürftig ist? Bei dem bisschen an Miete haben wir bis jetzt ja nur nie was gesagt.

Pflege, Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Altenheim, Notar

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