Immo Kaufvertrag - Abtretung üblich?

Hallo,

Wir sind gerade im Begriff eine Wohnung zu kaufen, und sind verunsichert über einen Paragraphen im Kaufvertrag, bei dem es um die Maklerprovision des Verkäufers und offene Beträge des Verkäufers bei der Verwaltung geht. Wenn ich das richtig verstehe, möchte sich der Makler zusichern lassen, dass die Provision sowie Zahlungsrückstände der Verkäufer im Zweifel durch uns beglichen werden müssen - im Zweifel auch, wenn der Kauf aus irgendeinem Grund storniert werden muss.

Es ist völlig klar, dass unser Anteil (Käuferanteil) an den Makler gezahlt wird. Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, warum wir als Käufer auch noch für den Verkäuferanteil einstehen sollen. Ebenso besteht der Makler darauf, dass die Provision nicht zurückzahlbar ist, sollte der Kauf doch nicht zustandekommen. Könnten da auch noch Gläubiger von denen wir nichts wissen auf uns zukommen, bzw. die Hausverwaltung noch weitere unbekannte Posten auf uns abwälzen? Ist das ein gebräuchlicher Vertragsbestandteil?

Nachfolgend der passus aus dem Vertrag.

Vielen Dank für Eure Meinung


Soweit ein Gläubiger die Lastenfreistellung von Ablösungszahlungen abhängig macht, ist der Verkäufer verpflichtet, die Verbindlichkeiten zurückzuführen. Er beauftragt den Käufer, die Ablösung in Anrechnung auf den Kaufpreis vorzunehmen. Zahlung an sich selbst kann der Verkäufer insoweit nicht verlangen.

Weiterhin sind vorab aus dem Kaufpreis die den Verkäufer betreffenden Maklerkosten bei der XYZ Immobilien GmbH in Höhe von 9999,99 € auf deren Konto Nr. XYZ, sowie die vom Hausverwalter noch mitzuteilenden Wohngeldrückstände auf ein vom dem Hausverwalter noch anzugebendes Konto zu zahlen. Der Verkäufer tritt insoweit seinen Kaufpreisanspruch an die XYZ Immobilien GmbH sowie an die Wohnungseigentümergemeinschaft ab.

Diese Abtretungen werden hiermit offen gelegt. Der Käufer hat von den vorstehenden Abtretungen Kenntnis erlangt und ist mit den Abtretungen einverstanden. Dem Käufer ist bekannt, dass er mit schuldbefreiender Wirkung die entsprechenden Beträge nur noch an den jeweiligen Abtretungsempfänger bezahlen kann.

Der Verkäufer erklärt, dass der vorstehend vereinbarte Kaufpreis zur Ablösung der bestehenden Darlehensverbindlichkeiten und der aus dem Kaufpreis abgetreten Teilbeträge ausreicht.

.... Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass dem Makler aus diesem Vertrag ein selbständiger Anspruch gegen Käufer und Verkäufer auf Zahlung der jeweiligen Provision zustehen soll. Insoweit wird ausdrücklich ein echter Vertrag zu Gunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB abgeschlossen. Der Makler soll eine Kopie der Vertragsurkunde erhalten.

Immobilien, Makler, Notar, Vertragsrecht
Notar termin fest und trotzdem an einem anderen verkauft?

Hallo zusammen,Eigentlich sollte das Haus Zwangsversteigert werden und die bank hat einen Makler beauftragt das Haus zu verkaufen, wir haben mit dem makler kontakt aufgenommen und gefragt wie es laufen soll , im gutachten ist das haus auf 180000euro geschätzt worden, und er wollte eine finanzierungsbestätigung von 150000euro haben die er auch in 2 tagen bekommen hat. wir fragten ihn ob wir das haus anschauen könnten, er hat einen termin ausgemacht , wo wir das haus auch anschauen konnten, das haus gefiehl uns sehr gut und er rief mich am nächsten tag an,ich sagte ihm 150000 euro zu was er eigentlich auch haben wollte, daraufhin sagte er ob ich evtl. mehr bezahlen könnte weil er das Haus auch zum 1. mal mit uns angeschaut hat, hat er wohl gemerkt das das haus mehr wert ist, ich gab ein gebot ab von 160000euro was ihm gefiehl und er es mit der bank abklären müsste. 2 tage später rief ich ihn an er sagte mir das die bank das ok gibt ich solle mich schon vorbereiten er hat einen Notar termin am 28.8 ausgemacht, und schickte mir per e-mail den kaufvertrags entwurf mir zu.Heute ruft er mich an und sagt das der mann der wo verschuldet ist einen anderen verkäufer gefunden hat wo mehr bezahlt . es ist wie ein Schlag ins gesicht , wir haben schon alles geklärt gehabt und auch einen käufer für unsere jetzige wohnung gefunden,und jetzt stehen wir da und wissen einfach nicht weiter.Vielleicht könnt ihr mir paar tipps geben ,habe ich irgendwelche rechte ?

Bank, Hauskauf, Makler, Notar
Teil-Grundstück der Großeltern wurde überschrieben und nun wird es zu teuer wegen dem Bauamt...

Hallo,

Ich bzw meine Eltern haben ein großes Problem... Meine Oma hat nachdem mein Opa vor ein paar Monaten starb, jetzt alles auf ihre Kinder überschrieben, somit auch ein Teil-Grundstück für meine Eltern. Dieses Grundstück ist eine einfache Wiese ohne großen Nutzwert und ein Teil davon ist sogar unbrauchbar da es dort sehr feucht ist, schon fast wie ein Moor. Es ist ein dreieckiges Grundstück mit ca. 650 m². Aber es liegt direkt neben unserem Grundstück und daher haben meine Eltern gesagt dass Sie es nehmen. Es wurde auch schon notariell beurkundet und alles war kein Problem.

Bis jetzt...

Nun muss das Grundstück neu vermessen werden vom Vermessungsamt, da statt Grenzsteinen nur Stahlrohre die Grundstücksgrenze festlegen ( Was aber damals vom Vermessungsamt so gemacht wurde als mein Opa dieses Grundstück erwarb ) und das kostet mindestens 500 € hat man uns gesagt, dazu kommen noch die ganzen Gebühren vom Notar in Höhe von 475 € (Lageplan erstellen, Dokumentenpauschale, Entgelte für Post und Telekommunikation, Registereinsichten, Abrufgebühren, Vollzug eines Geschäfts, ...), welche meine Eltern auch noch zahlen müssen obwohl meine Oma da auch schon was bezahlen musste wegen der Überschreibung. Was ich erst recht dreist finde, der m²-Preis des Grundstückes wird auf 30 € gerechnet. 30 €??? Für eine einfache Wiese die zum Teil noch wie ein Moor ist??? Da frag ich mich schon was die damit verdienen wollen, das kann doch nicht sein!

Gibt es da nicht irgendetwas um den Preis günstiger zu machen? Wir wohnen am Land in einem kleinen Dorf, da sind 30 € definitiv zuviel! Ist dies dann überhaupt rechtskräftig wenn man den Preis erst jetzt gesagt bekommt und nicht damals bei der Überschreibung?

Bitte helft mir (uns), freue mich über jeden Kommentar der mir hier irgendwie weiterhelfen kann!

Vielen Dank!

Recht, Erbe, Erbschaft, Grundstück, Notar, teuer
Mündlicher Pachtvertrag: Was ist beim Grundstückskauf zu beachten?

Guten Tag, wir haben folgendes Problem: Wir möchten ein Baugrundstück in einem Wohngebiet kaufen, das der jetzige Eigentümer seit 15 Jahren einer Person überlassen hat. Laut Eigentümer gibt es keine Verbindlichkeiten, auch keine schriftliche Pacht. Er hat lediglich erlaubt, dass sein Grundstück genutzt werden kann und bekommt auch kein Entgelt hierfür (Pacht). Der Nutzer/ Pächter hat hauptsächlich Spermüll auf dem Grundstück gelagert. Es ist verwildert und nur an 2 kleinen Stellen kann man sehen, dass Gemüse angepflanzt wird. Er hat das Grundstück eingezäunt und abgeschlossen. Der Eigentümer hat nun den Pächter darüber informiert, dass das Grundstück verkauft wird und dieser hat ihm zugesichert (auch nur mündlich), dass er dieses in 6-8 Wochen räumen wird. Da unser Notartermin nun nächste Woche stattfindet, wissen wir nicht, ob wir etwas beachten müssen. Muss ein gesonderter Punkt in den Notarvetrag? Evtl, dass der Eigentümer den Pachtvertrag gekündigt und eine Frist gesetzt hat? Wir wussten bisher nichts von einer Pacht, da der Eigentümer nie von Pacht sprach. Handelt es sich überhaupt um eine Pacht, wenn die Nutzung kostenlos ist? Was können wir tun, wenn der Pächter das Grundstück nicht räumt? Haben wir als neue Eigentümer überhaupt Rechte? Können wir erst in 2 Jahren bauen? Wenn überhaupt... Wir würden gerne in Absprache mit dem Pächter das Schloss austauschen, sodass er noch räumen kann und wir mit Vermesser und Baufirma unser Grundstück betreten können. Wir würden ihm auch die Möglichkeit geben, das Gemüse zu ernten, denn unser Bau sollte erst im Herbst starten. Nur leider gelingt und keine Kontaktaufnahme und wir sind so verunsichert, dass wir nicht wissen, ob wir das Grundstück kaufen sollen.

Vertrag, Grundstück, grundstückskauf, Notar, pachtvertrag, Pacht

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