Schuldhaftentlassung / Teilungsversteigerung

Hallo.

Meine noch Ehefrau und ich sind seit 2 Jahren getrennt. Scheidung ist im Gange. Zusammen haben wir ein Haus gekauft. Sie ist ausgezogen. Die Raten bezahle ich weiter . 1/3 des Kaufpreises wurde von mir als Anzahlung geleistet. Vor über 1 Jahr haben wir beim Notar einen Übertragungsvertrag unterzeichnet, wo sie mir ihre eigentumsanteile von dem Haus übertragen hat. Zudem haben wir beim Notar eine Scheidungsfolgevereinbarung unterzeichnet, wo jeder auf Anprüche gegenüber dem anderen verzichtet . Wir haben eine Tochter die im Wechselmodell 50/50 bei uns lebt. Gegenüber der Bank die das Haus finanziert hat ist sie aber noch in der Schuldhaft, da mir die Bank den Kredit nicht alleine geben wollte um sie aus der Schuldhaft zu entlassen.

Nun ist es so das sie doch aus der Schuldhaft entlassen werden möchte, da sie bei ihrem neuen Partner mit in die Schuldhaft möchte . Da auch seine Bank , nachdem seine Ex Frau aus dem gemeinsamen Haus ist , ihn nicht als alleinigen Kreditnehmer akzeptiert .

Nun meine Frage : Kann auch meine noch Frau die Teilungsversteigerung anberaumen, obwohl sie nicht mehr im Grundbuch steht ?

Die Vorfälligkeitsentschädigung würde sich im Moment auf 30.000 Euro belaufen . Wer müsst diese bezahlen, falls es zum worst case kommt ? Ich alleine , oder beide ? Möchte das halt wissen , obwohl ich noch an anderen Lösungen arbeite

Vielen Dank im voraus

Bank, Immobilien, Notar

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