Wie weit darf ein Makler gehen?

Hallo Zusammen,

mein Freund und ich sind seit einiger Zeit auf der Suche nach einem Haus zum Kaufen. Nun scheint es soweit zu sein. Ein Finanzberater ist derzeit dabei ein passendes Angebot für uns zurecht zu bauen. Dies habe ich der Maklerin auch mitgeteilt, jedoch fängt diese an (scheint wohl eine Voraussetzung für den Beruf zu sein) druck auszuüben und will unbedingt einen Termin bei einem Notar vereinbaren. Ein Kaufvertragsentwurf habe ich bereits erhalten. Dieser ist soweit auch in Ordnung. Das Haus selbst ist auch in einem guten Zustand. Nach Auskunft der Maklerin müssen die Eigentümer aus gesundheitlichen Gründen das Haus aufgeben.

Nun zu meiner Frage: Da die Maklerin nunmehr fast jeden Tag anruft und nach einem Notartermin fragt, stelle ich mir die Frage wie weit darf man da schon gehen? Es liegt bisher noch keine schriftliche Finanzierungszusage vor. Die Maklerin meinte, dass sie den Eigentümern Fortschritte zeigen will, zumal vorher ein Interessent abgesprungen ist, da es da angeblich Probleme mit der Finanzierung gegeben hat. Das Witzige dabei ist auch, dass es bisher nur sehr einseitig gelaufen ist. Soll heißen, wir haben uns sehr schnell um alles gekümmert. Die Maklerin jedoch nicht. Bereits mehrmals habe ich die Maklerin um Übersendung eines Versicherungs- und Grundsteuernachweises gebeten. Dieser liegt uns bis heute jedoch nicht vor. Wenn wir versuchen die Maklerin zu vertrösten oder um etwas Geduld zu bitten, dann meinte sie nur, dass man einen Notartermin ja auch noch verschieben könne bzw. wenn es der Dame zu dumm wird, meint sie immer, dass sie ja bisher das Haus für uns zurückgehalten habe (das könne man ja auch ändern).

Ist das ein normales Verhalten für einen Makler? Ich persönlich mache mir nur Sorgen, dass wir das Haus dann doch nicht haben können, wenn es der Dame nicht schnell genug geht (und das Haus ist wirklich toll!!!)

Liebe Grüße

Hauskauf, Makler, Notar
Ansprüche durch Verzögerung beim Hauskauf?

Hallo,

wir haben Ende des Jahres den Kaufvertrag für unser Haus notariell beurkunden können. Da die Verkäufer in Erbengemeinschaft auftreten mussten und eines der Mitglieder aufgrund von Krankheit nicht mehr dazu fähig, hatte sich das Verfahren durch das Einschalten des Amtsgerichts und einer bestellten Rechtspflegerin bereits verzögert. Letztendlich war Mitte Februar alles so weit, dass die Vormerkung im Grundbuch beantragt werden konnte, wir haben die entsprechende Rechnung (passend) zu Ostern bekommen. Danach wurde uns mitgeteilt (Zwei Wochen später), dass noch ein altes Vorkaufsrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden muss, der entsprechende Rechteinhaber habe wohl den alten Vetrag noch einmal angefordert und müsse nur noch bestätigen, man warte jeden Tag auf eine Antwort (Es handelt sich hier um ein Unternehmen). Das war vor einem Monat. Laut Notar ist bisher keine Rückmeldung eingegangen. Wir als Käufer sind natürlich mittlerweile recht angesäuert, da wir nicht nur in das Haus kommen und endlich anfangen können, sondern auch schon Bereitstellungszinsen anfallen, da mittlerweile natürlich auch entsprechende Bereitstellungszinsen an.

Daher meine Frage: Können wir als Käufer gegenüber den Beteiligten Parteien rechtliche Ansprüche geltend machen?

Schliesslich ist die Verzögerung von unserer Seite vollkommen unverschuldet. Man hat leider das Gefühl, dass es die Beteiligten nicht so ganz ernst nehmen, vieles ist auch auf dem Mist der Verkäufer gewachsen, die schon am Anfang versäumt haben, die nötigen Anträge zu stellen. Auf der anderen Seite müssen sie weiterhin Nebenkosten und Grundsteuern zahlen, was auch nicht gerade einfach ist. Dennoch hat uns auch der Notar für Anfang des Jahres zugesichert, dass dann alles erledigt sei, was aber nicht passiert ist. Ich habe bereits der Anwaltsgehilfin klar gemacht, dass die Situation untragbar ist, woraufhin ihre einzige Lösung war, dass ich ja mal bei dem Inhaber des Vorkaufsrechts anrufen könnte. Das ist zwar nicht meine Aufgabe, wahrscheinlich habe ich auch nicht das Recht dazu, in dieser Form aufzutreten. Die hilflose Aussage dahinter versteht man aber ganz gut.

Vielleicht gibt es ja jemanden mit ähnlicher Problematik, der mir Rat zu einem Ausweg geben kann. Dummerweise kann man den Fall nicht mit einem Verschulden eines Bauträgers beim Hausbau vergleichen.

Gruß, JS

Immobilien, Finanzierung, Grundstück, Hauskauf, Notar, Schaden
Notarkosten bei sehr niedrigem Kaufpreis, gibt es Mindestpreise beim Notar?

Ich hab über ne online auktion ein wochenendgrundstück mit kleinem häuschen ersteigert. In der auktion schrieb die Eigentümerin "Wenn Sie dieses Objekt hier ersteigern, müssen Sie ungefähr 10 % des Kaufpreises an Notarkosten, Grundbucheintrag und Steuern bezahlen." Nun hab ich das ganze allerdings für einen preis von nur 22,50 euro ersteigert und die Eigentümerin redet nun nur noch von sämtlichen mindestpreisen statt den angegebenen 10% vom Kaufpreis. Des weiteren, was kommt da noch an kosten auf mich zu? z.B. Grunderwerbssteuer? In welcher Höhe? Kann ich verlangen nur 10% zu zahlen und den rest die Eigentümerin es so in der auktion stand? Und letzte frage, die Eigentümerin hat nach dem kauf erst bekannt gegeben dass sie über 400 km von uns entfernt wohnt. In der auktion war ein ort direkt in Grundstücksnähe angegeben und kein sonstiger Hinweis auf die entfernung. Ich sagte der Eigentümerin dass ich keine 800 km (hin und zurück) in kauf nehmen werde, sie zu uns zum notar kommen soll. Nun verlangt sie die erstattung der benzinkosten zu 100% von mir. Da sie nun am haus schon nix verdient hat bot ich an 50% zu erstatten, sie will aber 100% von mir. Kann sie das verlangen? Soll ich meinen anwalt zu rate ziehen? Ich möchte für das haus im vorfeld keine Unsummen bezahlen, denn es wurde ein und wasserschaden in der auktion erwähnt. Ich weiß noch garnicht was mich in dem haus erwartet. Dachte nur für den mini preis und nie mini erwebsnebenkosten mache ich da ja nix falsch...

Recht, Kosten, Notar, Umschreibung

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