Haus: Kaufvertrag unterzeichnet, plötzlich Bank trotzdem abgesprungen - was nun?

Hallo zusammen, aktuell bin ich etwas ratlos.. meine Freundin und ich haben uns eine Immobilie ausgesucht die wir gerne kaufen wollen. Der zweite Schritt war nun erstmal die Finanzierung zu klären - deshalb hatten wir uns an einen Vermittler gewendet der dies alles für uns übernimmt.

Nach einigen Wochen hin und her gesende von Unterlagen, haben wir dann die erste Zusage der "Hauptbank" bekomme (265.000€) insgesamt waren es drei Banken: die Hauptbank, eine für die NK+Renovierung und eine noch für eine kleine Umschuldung damit hier die Rate kleiner wird.

Als die Zusage der Hauptbank kam sagte uns der Vermittler das wir nun einen Notartermin machen können (es ist alles durch und passt) - gesagt, getan. Wir haben einen Notartermin ausgemacht und uns einige Tage später zusammen mit dem Verkäufer getroffen um dort den vorgefertigten KV des Notares zu unterschreiben.

Nach einigen Rechnungen (die wir natürlich bezahlt haben, Notarkosten etc (BANK HAT NOCH NICHTS AUSBEZAHLT)), bekommen wir die Meldung von unserem Vermittler das die eine Bank plötzlich nochmal alles überprüfen muss - einige Tage später kam dann die Absage der Bank !!! (38.000 Euro), diese Bank ist wiederum die Voraussetzung für Auszahlung für die Hauptbank und die dritte Bank..... ebenso haben wir heute die Rechnung erhalten vom Notar und die Aufforderung zu Zahlung des kompletten Kaufpreises an den Käufer - vier Wochen Frist!

Der Vermittler meinte alles halb so wild, er kümmert sich um eine andere Bank damit die Umschuldung klappt und dann die Banken auszahlen..

Dazu kommt noch das der Verkäufer des Hauses bereits ein neues Haus gekauft hat da er unsere Zusage schon hat.

Was passiert wenn nun doch alles nicht klappt? Wir haben eine schriftliche Zusage von der Hauptbank über den kompletten Kaufpreis des Hauses, jedoch von den zwei anderen nicht wirklich schriftlich sondern nur auf Aussage des Vermittlers... hat einer Idee wie wir nun am besten vorgehen sollten?

Danke...

Bank, Immobilien, Darlehen, Notar
Hausverkauf - Käufer springen ab und wir erhalten die Kosten des Notars. Ist das rechtens?

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich wollten letztes Jahr ein Haus verkaufen, welches wir geerbt haben und hatten auch einige Interessenten. Hatten uns dann für ein Ehepaar entschieden, welches daraufhin einen Termin bei einem Notar gemacht hat. Dieser setzte einen Kaufvertrag auf (nur einen Entwurf!) und wir bekamen einen Termin, um ihn gemeinsam durchzusprechen. Bevor das Gespräch stattfinden konnte, hat sich das Ehepaar umentschieden und wollten das Haus dann doch nicht mehr kaufen und es wurde an eine andere Familie verkauft. Nach einiger Zeit, bekam ich eine Rechnung von dem Notar, woraufhin ICH die Kosten für die Fertigung des Entwurfs tragen sollte. Soweit ich weiß, ist es üblich, das die Käufer den Notar zahlen und nicht die Verkäufer den gesamten Betrag begleichen. Ich habe dann bei dem Notar angerufen und er meinte, ihm wäre es egal wer das bezahlt, er wolle nur die Kosten für den Kaufvertrag erstattet bekommen. Er meinte, dass er sich mit dem Ehepaar in Verbindung setzt, sodass sie die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt wird, da wir zu 1/2 Teilen geerbt haben. Im nachhinein, habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Entschluss, dass das nicht rechtens sein kann, da wir nichts dafür konnten, dass die Käufer dann doch nicht kaufen wollten. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt auch".

Habe heute eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo der gesamte Betrag von mir alleine gefordert wird.

Kann ich etwas dagegen unternehmen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen?

Eine weitere Frage wäre, wieso ich das ganz alleine zahlen muss und mein Bruder nichts erhält?

Dazu muss ich erwähnen, dass kein Kontakt zwischen mir und meinem Bruder besteht.

Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort!

Erbrecht, Kaufvertrag, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Hausverkauf, Notar, Zwangsvollstreckung, Notarkosten, Rechtsgrundlage

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