Haus Kaufvertrag - Absatz über Fälligkeit unklar?

Hallo,

ich bin gerade dabei mit meiner Frau ein Haus auf dem Land zu kaufen und stemme das ohne Bank durch den Verkauf meiner Eigentumswohnung. Nun ist die Verkäuferin des Hauses wohl mit Banken verstrickt, in Abteilung III des Grundbuches finden sich sogar 4 Bankeneinträge, und ich wäre nicht besorgt, wenn nicht später im Kaufvertragsentwurf folgender Absatz stehen würde:

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1. Fälligkeit

Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Notars durch Einwurfeinschreiben an den Käufer, vorausgesetzt dass,

die Eigentumsübertragungsvormerkung für den Käufer eingetragen ist mit Rang nur nach den in § 1 aufgeführten Belastungen und nach Belastungen, an deren Bestellung der Käufer mitgewirkt hat;

b) die zur Lastenfreistellung für vor- oder gleichrangig zur Vormerkung eingetragene und nicht vom Käufer übernommene Grundstücksbelastungen erforderlichen Unterlagen in grundbuchtauglicher Form vorliegen, wobei der zu deren Verwendung erforderliche Betrag den Kaufpreis nicht übersteigen darf, und etwaige Treuhandauflagen für deren Verwendung insgesamt aus dem Kaufpreis erfüllt werden können; der Käufer ist berechtigt und bei Kaufpreisfälligkeit auch verpflichtet, die zur Ablösung verlangten Beträge an die Gläubiger in Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen; der Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, die Unterlagen zur Lastenfreistellung für die Kaufvertragsparteien und das den Kaufpreis finanzierende Kreditinstitut entgegenzunehmen und zu verwenden;

c) eine Verzichtserklärung oder Negativatteste der Gemeinde über das Vorkaufsrecht und die zur Wirksamkeit oder Vollzug des Vertrages erforderlichen Genehmigungen vorliegen, mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Stehen Genehmigungen oder Lastenfreistellungsdokumente unter Zahlungsauflagen, teilt der Notar diese den Beteiligten ohne weitere Prüfung mit. Der Kaufpreis kann insoweit bei Fälligkeit nur durch Erfüllung solcher Auflagen erbracht werden, ist also zweckgebunden, ohne dass der Zahlungsempfänger hieraus eigene Rechte erwirbt. Der Restbetrag nach Berücksichtigung etwaiger solcher Treuhandauflagen ist zu überweisen auf das Konto des Verkäufers bei der …

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Was mich da besonders verwirrt ist "a)"... da weiß ich gar nicht mehr wo oben und unten ist. In den Verträgen, die ich bisher vor mir hatte, war das deutlich einfacher formuliert und ich bin mir nicht sicher was da steht.

Weiter hinten kommt noch ein Paragraph, der folgendes besagt:

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5. Sonstiges

Die Übertragung erfolgt frei von Lasten in Abt. II und III des Grundbuches.

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Also alles gut, oder? Mich macht der Punkt mit der Ablösung, die ich an die Gläubiger, über den Kaufpreis hinaus, zu zahlen hätte etwas nervös. Was bedeutet "wobei zu deren Verwendung erforderliche Betrag den Kaufpreis nicht übersteigen darf, ..." ?

Mach ich mir unnötig Sorgen? Bin ich einfach nur nicht fit genug für Beamtendeutsch?

Besten Dank für eure Meinung!

Kaufvertrag, Immobilien, Grundbuch, Immobilienkauf, immobilienverkauf, Notar
Haus verkauft, Käufer nervt wegen Schlüsselübergabe noch vor Bezahlung?

Hallo zusammen, ich hab ein kleines Problem:

wir (eigentlich meine Eltern) haben uns vor einem Jahr ein neues Haus gekauft, seitdem steht das alte leer und wird zum Verkauf angeboten. Es ist noch eine Restschuld von 19000€ auf dem Haus.

Nun haben wir einen Käufer gefunden, meine Eltern waren mit dem auch schon beim Notar um den Vertrag unterschreiben zu lassen. Ich war leider nicht dabei da ich arbeiten musste und dachte dass sie das auch alleine schaffen, die Maklerin und ein Herr von der Wüstenrot waren ja dabei.

Wie ich es verstanden habe zahlt nun der Käufer den Kaufpreis, das Geld geht an die Wüstenrot bei der die Restschuld besteht, die tilgen diese und überweisen uns den Rest. Dann kann der Notar alles in die Wege leiten um den Grundbucheintrag ändern zu lassen.

Nun ruft aber der Käufer fast täglich bei meiner Mutter an und verlangt sehr agressiv die Übergabe der Hausschlüssel, da er ja aus seiner Wohnung raus müsste. Scheinbar hat er gedacht nach dem Termin beim Notar gehört ihm schon alles.

Der Herr kommt aus Ungarn, eventuell ist es da ja anders, aber solange wir im Grundbuch eingetragen sind laufen ja die Kosten für Versicherung, Strom und Wasser über uns oder? Der Mann will auch groß umbauen und sofort anfangen, somit würde er ja noch aus unserem Haus Wände und Böden raus reißen. Was wenn da was passiert, ein Brand, Wasserschaden oder Unfall?

Nun hat er scheinbar eine Bleibe gefunden in der er unterkommen kann und meine Mutter hat ihm blöderweise erlaubt Sachen in unseren Garagen zu lagern. Diese sind nicht abschließbar, was für uns nie ein Problem war da das Haus recht abgeschieden steht. Als ich heute vorbei gefahren bin habe ich Schlösser entdeckt die der Herr dort angebracht hat, somit habe ich nun keinen Zugang mehr zu den Garagen die ja unser Eigentum sind.

1.: Darf er das? 2.: Dürfen wir die Schlösser entfernen und / oder den Inhalt aus der Garage nehmen? Es besteht kein Mietvertrag oder ähnliches. 3.: Dürfen wir vom Kaufvertrag zurücktreten? Welche Kosten kommen da auf uns zu und wer trägt diese? 4.: Falls er sich widerrechtlich Zugang zum Haus verschafft, sollte ich dann die Polizei rufen? 5.: Falls wir ihm tatsächlich den Schlüssel geben und er nachher nicht zahlen kann, wie bringen wir den Kerl dann aus dem Haus?

Wen können wir zu dem Sachverhalt befragen, ist es ratsam den Notar anzurufen (War letzte Woche im Urlaub) oder die Maklerin die das abgewickelt hat (war letzte Woche krank)?

Mein Vater und ich arbeiten auswärts und meine Mutter lässt sich leider zu leicht einschüchtern. Ich hab Angst dass sie nachgibt und die Schlüssel herausrückt.

Haus, Polizei, Handwerk, Anwalt, Eigentum, Finanzierung, Notar
Alternative zum Lebenslangen Wohnrecht?

Und nochmal versuche ich es mit einer Frage an euch, in der Hoffnung, neue Impulse, Ideen oder Gedanken zu bekommen.

Es geht um Folgendes: Mein Partner und ich bauen grade im Haus des Lebensgefährten meiner Mutter das Dachgeschoss für uns aus. Nun ist es natürlich für uns enorm wichtig, dass für jeden erdenklichen Fall rechtlich abgesichert sind. Zum Einen, dass wir nicht der Willkür des Hauseigentümers ausgeliefert sind im möglichen Streitfall und zum Anderen, weil dieser einen Sohn hat, zu dem kein Kontakt besteht und dieser sich natürlich im Erbfall über eine schöne Wohnung freuen würde.

Das heißt-wir müssen so abgesichert sein, dass die Wohnung sicher unser bleibt, egal was passiert.

Nun haben wir schon rauf und runter überlegt (natürlich folgt auch noch ein Termin beim Notar für eine Beratung). Am simpelsten, aber auch fast am teuersten erscheint das lebenslange Wohnrecht. Allerdings fällt da ja eine nicht unerhebliche Schenkungssteuer an (oder gibt es Bedingungen, durch die man diese "umgehen" kann?), da wir noch jung und nicht verwandt mit dem Eigentümer sind. Wäre aber am sichersten, denke ich.

Welche Möglichkeiten gäbe es noch, die möglicherweise kostensparender sind? Könnte ich die Wohnung einfach kaufen gegen Betrag XY? Oder ist dies nur unter bestimmten (baulichen) Bedingungen möglich? Müsste dann jemand Steuern zahlen-der Verkäufer/Eigentümer? Es handelt sich um eine abschließbare Wohnung oben, die mittlere Etage, die dann meine Mutter und Partner bewohnen, hat aber keine Wohnungstür im üblichen Sinne (ich las irgendwas von Abgeschlossenheitsbescheinigung?).

Mietkauf oder dergleichen kommt nicht in Frage, da auch der Eigentümer keine Lust hat, Steuern darauf zu zahlen und das ganze Haus und Hof wollen wir auch nicht käuflich erwerben. Unser Interesse liegt an der Wohnung.

Vielleicht hat noch jemand zündende Ideen, auf die wir noch nicht gekommen sind (macht man ja auch nicht so oft sowas). ;)

Vielen Dank schonmal!

Finanzen, Wohnrecht, Rechte, Eigentumswohnung, Notar

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