Ab wann sind beim Notar auch bei Untätigkeit Gebühren fällig?

Unter welchen Voraussetzungen kann man einen untätigen Notar auswechseln bzw. ab wann sind schon Gebühren fällig? In einer familiären Erbschaftsangelegenheit fragte ich Ende März, Anfang April 2021 eine Anwältin in der Nachbarschaft, ob ihr ein Notar bekannt ist, der sich in Grundstücksfragen auskennt. Sie gab mir eine Telefonnummer, bei der ich anrief. Nach etwa einer Woche meldete sich besagter Notar telefonisch und wir unterhielten uns allgemein, also nichts Konkretes zum vorliegenden speziellen Fall. Ferner gab ich ihm zu diesem Zeitpunkt die Grundbuchdaten zwecks Einsicht. Ob er das tat, weiß ich nicht. Jedenfalls schrieb ich in den Folgewochen und Folgemonaten mehrere Mails und tätigte mehrere Anrufe an die Kanzlei, mit der Bitte um Besprechung („Ja, ich lege ihm einen Zettel auf den Schreibtisch.“). Getan hat sich seitdem nichts. Keinerlei Resonanz geschweige denn eine echte Beratung. Wir haben diesen „Notar“ noch nie zu Gesicht bekommen und fragen uns, warum dieser unseren wohl für die heutigen Verhältnisse am Immobilienmarkt „Kleinauftrag“ überhaupt annahm (???), wenn er ohnehin null Interesse hatte und hat. Die Gebühren nimmt man für die „Tätigkeit“ natürlich gerne mal so nebenbei mit. Ist diese besagte telefonische Auskunft schon ein Vertrag respektive ein Grund, Gebühren zahlen zu dürfen? Und wenn ja, was dürfte er dann für seine bisherige „Tätigkeit“ berechnen?

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Fälligkeitsmitteilung?

Guten Abend,

Wir haben bzw wollen ein Haus kaufen, im April diesen Jahres war die Beurkundung beim Notar.Nun hat das ganze Elend immer noch kein Ende genommen.Wir haben über 2 Banken finanziert, nennen wir sie Bank A und Bank B.Nun ist aber nur für die eine Bank A eine Grundbestellung eingetragen worden, die 2te fehlt. Die Papiere würden dem Notar noch nicht vorliegen.Der hat aber eine Zahlungsaufforderung an die bereits eingetragene Bank A geschickt, welche aber im Vertrag stehen hat, dass diese eine Auszahlung der Bank B mit Voraussetzung hat. Bank B zahlt aber logischerweise noch nicht aus, da für diese noch keine Grundschuldbestellung vorliegt. Nun wissen wir nicht, wie kann dass denn sein, dass eine Zahlungsaufforderung ohne vollständige Papiere raus geht, denn der Notar hat ja schließlich alle Unterlagen in einem Ordner verstaut, wo er jederzeit Zugriff haben sollte und die Lage überprüfen sollte, bevor er was raus schickt.Da hätte ihm doch der wischi waschi mit den Voraussetzungen für die Auszahlung der jeweiligen Banken ins Auge springen sollen und schreien, hier hör mal, kannst erst fordern, wenn alles da ist...So....ist es aber nicht.Nun stellen sich natürlich beide Kreditinstitute quer und sagen: ich hab die Unterlagen von Bank B nicht und die anderen sagen, ich hab noch keine Grundschuldbestellung und keine Zahlungsaufforderung...Nachdem wir jetzt mit Notar und Bankbearbeiter telefoniert haben, da uns so langsam die Geduld ausgeht, sagt eine Dame am Telefon vom Notar doch tatsächlich, dass sie keine Lust hat darüber zu diskutieren, was eine Kollegin versaubeutelt hat...Nach noch ein bisschen fragen und nach haken beim Bankbearbeiter, sagte der, dass der Notar wie ein wilder beim Amtsgericht die noch fehlenden Unterlagen am anfordern wäre, doch es tut sich nix.Also....deren Optimismus teilen wir mal gerade gar nicht und wissen nicht so recht, wie wir uns jetzt verhalten sollen und was auf uns nun zu käme.Ganz klar, Verzugszinsen, Schadensersatz oder gar eine Rückabwicklung seitens der Verkäufer wegen der nicht Auszahlung.Aber eig ist es doch nicht unsere Schuld. Denn der Notar hat eine Zahlungsaufforderung raus geschickt, ohne alle Unterlagen für die Voraussetzungen zu haben. Also die Grundschuldbestellung für Bank B sowie Zahlungsaufforderung für Bank B damit Bank A überhaupt auszahlt.Jetzt fallen auch Grundbuch Kosten doppelt an, die wir zahlen müssen. Einmal die Auflassungsvormerkung für Bank A und dann kommt noch Bank B hinzu, vorausgesetzt der bekommt das noch mit dem Amtsgericht geregelt...Könnten wir denn im Schlimmsten Fall (wirklich im allerschlimmsten Fall) Bank A zahlt nicht, Bank B springt ab oder Bank A zahlt doch aber Bank B springt trotzdem ab, Verkäufer tritt zurück ect pp...(was da noch so kommen könnte) selber als eig die Leidtragenden, die ja schon ordentlich Kohle investiert haben (Notar, Makler, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer) noch irgendwie Schadensersatz für uns fordern? Oder was käme auf uns zu?

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