Zeugnisse beglaubigen lassen für Ausbildung?

Hallo liebe Community,

für mein Ausbildungsstart muss eine beglaubigte Kopie von meinem MSA/FOR anfertigen lassen.

Ich habe auf einem Kolleg meine Schulabschlüsse nachgeholt. Ich habe zwar für die zwölfte Klasse Halbjahreszeugnisse, sowie von der dreizehnten, aber da die Verkündung, ob man das Abitur geschafft hat oder nur sein FOR bekommt, kriegt man erst im Juli Bescheid.

Ich habe beim Amt aktuell nur die zwei Halbjahre meines mittleren Schulabschlusses beim Amt beglaubigen lassen. Tatsächlich weiß ich nicht, ob das so reicht.

Eine Freundin meinte mal, dass sie auf ihrem ein Notendurchschnitt mit drauf haben musste.

Meine Laufbahn ist so gewesen: Schule bis zur 10.Klasse und den EbbR gemacht, danach eine 3 jährige Hass-Ausbildung, in der ich mein MSA nicht geschafft habe. Danach paar Jahre gearbeitet und danach beschlossen mein Fachabi/Abi nachzuholen, bin ans Kolleg: habe dort den Vorkurs besucht, danach die 11. Klasse und quasi den MSA erworben - ohne Prüfung, Danach kam ich in die 12. Klasse und habe auch diese geschafft, jetzt kürzlich habe ich meine Prüfungen für das Abitur gehabt und da steht alles noch aus.

Das FOR z.B. kann ich so noch gar nicht beglaubigen lassen, da ich ja leider nicht von der Schule nach der zwölften abgegangen bin. Sollte ich dennoch die Zeugnisse der zwölften beglaubigen lassen?

Und gibt es noch weiteres was ich wissen oder tun sollte?

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Kellerabteil-verkauf-Überschreibung?

Hallo zusammen 

Evtl kann mir jemand helfen.

Vor ca 10 Jahren, haben mein Bruder und ich eine Wohnung " Geerbt" gekauft." ( in der Schweiz)

Zur Erklärung 50% Der Wertes geerbt 50% mit Hypothek gekauft. 

Ich bin ca 1 Jahr später in die Wohnung gezogen, und mir wurde mündlich gesagt, dass Keller Abteil AB zu meiner Wohnung gehört. Jetzt 10 Jahre später, ist ein riesen Chaos mit allen Abteilen. Es stimmt nicht wirklich wer welches Abteil bezieht.

Es kam auch heraus das das Kellerabteil AB meinem Bruder gehört , dem Karaster-Dokument nach. Mein Bruder erlaubt es aktuell meine Sachen drin zu lassen. Da sich einiges Angesammelt hat in den Jahren. In der Zwischenzeit kam jetzt ein weiterer Keller dazu , wo ich ein kleineres Abteil bekommen habe, wo mein Name erwähnt wird als Besitzerin. (( Aber nicht im Karaster))

 ( Kellerabteil ist halb so gross)). Die Mieterin von meinem Bruder nutzt Den Aktuell.

Jetzt zu meiner Frage. Mein Bruder möchte seine Wohnung verkaufen, und ich habe ihn gefragt ob er mir vorher noch den Keller überschreiben könnte. Ihm wäre das egal aber ich müsse die Kosten übernehmen, ( Notar, Überschreitung ect. und ihm kann Ihm den Keller für 3000-4000 CHF abkaufen.

Was für Kosten kommen da ca auf mich zu? Was kommt auf mich zu? Beim Notar.

Sind solche Preise nicht Wucher wenn es nur ein Keller-Abteil ist. Es tat mir schon weh als er mit der Preisvorstellung kam. Oder ist das sogar eine Reale Vorstellung? Den er würde ja mein Kleineres Abteil bekommen und eine Differenz Zahlung möchte er nicht. Und im kleinen Keller hätten meine Sachen nicht Platz.. habe Regale ect gekauft und aufgebaut/angebracht. Alles bevor ich wusste das es nicht mein Keller ist 😞

Schonmal danke 😀

Keller, Notar, Überschreibung

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